Neuer Erlass führt mehrstufiges Gerichtsverfahren für Bischöfe und Kardinäle ein.
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Papst Franziskus hat erneut das vatikanische Justizsystem geändert. Mit einem am Freitag veröffentlichten Erlass hat er nun auch für Bischöfe und Kardinäle ein prinzipiell mehrstufiges Gerichtsverfahren eingeführt. Ein bisher geltender Vorbehalt, der bei Strafsachen gegen hochrangige Geistliche allein das vatikanische Kassationsgericht zuständig machte, ist gestrichen worden. Derartige Privilegien würden "aus der Vergangenheit stammen", heißt es im neuen "Motu Proprio" (einem Apostolischen Schreiben aus eigener Intention) von Franziskus.
Der Papst will laut eigener Aussage dafür sorgen, dass - von einigen Sonderfällen abgesehen - für alle die gleichen Regeln gelten. Dies entspreche internationalen Standards, so Franziskus. Auch im Kirchenrecht sei seit Jahren festgehalten, dass unter allen Gläubigen "eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit" bestehe. Die nun vorgenommenen Änderungen ergänzen die Justizordnung für den Vatikanstaat vom 16. März 2020. Damals hatte der Papst vor allem die Unabhängigkeit der Strafverfolgung sowie das Recht auf Verteidigung gestärkt. Unberührt bleibt das Recht des Papstes, ein Verfahren jederzeit an sich zu ziehen. (kathpress)