Justizminister im Spannungsfeld von Datenschutz und Terrorbekämpfung. | Zugeständnisse des Parlaments in drei von vier Fragen. | Brüssel. Das Schicksal der EU-weit einheitlichen Speicherung von Kommunikationsdaten entscheidet sich heute, Freitag. Kann beim Treffen der Justiz- und Innenminister eine gemeinsame Position mit dem Europäischen Parlament gefunden werden, könnten bereits ab Jänner umfangreiche Telefon- und Internetdaten verpflichtend aufbewahrt werden müssen.
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Dies ist als wichtige Maßnahme zur Terrorbekämpfung das erklärte Ziel des amtierenden Ratspräsidenten und britischen Innenministers Charles Clarke. Was schon als aussichtslos galt, erhielt durch einen "letzten, ultimativen" Kompromissvorschlag der Abgeordneten eine neue Chance.
Damit kamen die beiden größten Fraktionen - die Europäische Volkspartei und die Sozialdemokraten - den Mitgliedsstaaten in drei von vier entscheidenden Streitpunkten entgegen. Bei der Dauer der Datenspeicherung, den Kosten für die Mitgliedsstaaten und der Erfassung erfolgloser Anrufe gibt es Zugeständnisse. Allein beim Datenzugang wollen die Parlamentarier hart bleiben.
So will das EU-Parlament künftig die Aufbewahrung von Internetdaten für sechs Monate und von Gesprächsdaten bis zu zwei Jahre akzeptieren. Bisher wollte es nur ein Jahr dulden. Der parlamentarische Innenausschuss wollte auch, dass den Telekomunternehmen und Internetbetreibern sämtliche zusätzliche Kosten für das Projekt von den EU-Staaten ersetzt wird.
Laufende Kosten sollen EU-Staaten zahlen
Gemäß dem neuen Angebot sollen nur noch die laufenden Kosten der Datenerhebung ersetzt werden. Etwa für die Umstellung der EDV oder zusätzlichen Speicherplatz müssten die Unternehmen selbst aufkommen. Auch die Sammlung sämtlicher erfolgloser Anrufe soll entgegen dem Ausschussvotum grundsätzlich verpflichtend sein. Allerdings sollen die Mitgliedsstaaten über die Umsetzung der Maßnahme selbst entscheiden. Auch die Internettelefonie soll nun von der Richtlinie erfasst sein.
Beim Zugriff auf die gespeicherten Daten will das Parlament jedoch keinesfalls von der Verknüpfung mit den 32 für den Europäischen Haftbefehl aufgelisteten schweren Verbrechen abweichen. Darunter fallen etwa Terrorismus, Mord, organisierte Kriminalität und Drogenhandel. Zahlreiche Mitgliedsstaaten verlangten den Zugang bei "allen kriminellen Verstößen".
"Wir haben uns sehr weit bewegt und das ist unser letztes Angebot", sagte der CDU-Abgeordnete Herbert Reul, der das Dossier für die EVP betreut. Theoretisch bleibt für einen Konsens Zeit bis 12. Dezember. Dann müssen die letzten Änderungsanträge für die Abstimmung im Plenum eingehen. Sollte es kein Entgegenkommen der Mitgliedsstaaten geben, wollen sich die Parlamentarier auf dass Ergebnis des Innenauschusses zurückziehen. Die Fronten wären wieder einbetoniert.