Es geht um die Institute von FPÖ, Grünen, Team Stronach und BZÖ. Förderungen wurden zweckwidrig verwendet.
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Wien. Die Regierung prüft, ob sie Geld von mehreren Parteiakademien zurückfordern soll. Der Rechnungshof (RH) hatte kritisiert, dass Förderungen in den Jahren 2012 bis 2017 zweckwidrig verwendet worden waren. Betroffen sind die Institute von FPÖ, Grünen, Team Stronach und BZÖ. Man werde sich den Bericht genau anschauen, sagte Regierungssprecher Alexander Winterstein am Freitag in einem Pressebriefing.
Konkret verweist der Rechnungshof in seinen Berichten auf das Publizistikförderungsgesetz, das Vorgaben über die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel enthält. Nähere Regelungen finden sich in den Richtlinien, die der im Kanzleramt eingerichtete Beirat erstellt hat. Werden Fördermittel gesetzes-oder satzungswidrig verwendet, müssen Parteiakademien diese an den Bund zurückzahlen.
Regierung will "sehr genau nachschauen"
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht die Bundesregierung konkret aufgefordert, eine Rückforderung zu prüfen und gegebenenfalls die Mittel zurückzufordern. Man werde "sehr genau nachschauen", meinte Winterstein dazu. Auch Empfehlungen an den Gesetzgeber selbst haben die Prüfer ausgesprochen. So wären etwa in das Publizistikförderungsgesetz klarstellende Bestimmungen zum Verbrauch zuerkannter Fördermittel nach letztmaliger Auszahlung aufzunehmen.
Auch zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen konnte Winterstein noch nichts Konkretes sagen. Die dahin gehenden Empfehlungen des Rechnungshof werde man jedenfalls ebenso prüfen, kündigte der Regierungssprecher an. (apa/kle)
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