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Partnerschaftsgesetz: Grüne werfen ÖVP Wortbruch vor

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Perspektivenpapier sah Zeremonie am Standesamt vor. | "Pfusch wegen Verfahren vor Menschenrechtsgericht." | Wien. Die Homosexuellenorganisation der Grünen, Grüne Andersrum, und das Rechtskomitee Lambda werfen der ÖVP Wortbruch vor. Anlässlich der Präsentation des Perspektivenpapiers, das vorsieht, dass gleichgeschlechtliche Paare "ihre Partnerschaft im Standesamt eintragen lassen" können, hatte der damalige Parteichef Wilhelm Molterer im Oktober 2007 erklärt: "Das Papier der Perspektivengruppe ist keine Diskussionsgrundlage, sondern ein Umsetzungsauftrag". | Die 34 Unterschiede


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Nun zeichnet sich jedoch ab, dass die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht am Standesamt, sondern am Magistrat oder an den Bezirkshauptmannschaften eingetragen werden sollen. Es solle offensichtlich verhindert werden, dass heterosexuelle Paare bei ihrer standesamtlichen Hochzeit auf homosexuelle Paare treffen, mutmaßte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser am Freitag.

"Partnerschaft zweiter Klasse"

Gemeinsam mit Lambda-Präsident Helmut Graupner und dem Wiener Landtagsabgeordneten Marco Schreuder (Grüne) erneuerte Steinhauser seine Kritik am Gesetz für die eingetragenen Partnerschaften. Zwar sei vieles noch offen, es zeichne sich aber ab, dass hier eine Partnerschaft zweiter Klasse geschaffen werden soll.

Graupner zeigte sich von der "furchtbaren Eile erstaunt", mit der das Gesetz durchgebracht werden soll. Die Erklärung dafür liefert er gleich mit: Am 14. Jänner hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine öffentliche Verhandlung ab, in der es um die Verweigerung des Eherechts oder zumindest eines alternativen Rechtsinstruments für gleichgeschlechtliche Paare geht. Da Österreich nicht mit leeren Händen vor dem EGMR stehen wolle, werde jetzt ein Pfuschgesetz verabschiedet.

Im Justizministerium zeigt man sich "verwundert" ob der Vorwürfe. "Ausgerechnet jene, die in den letzten zwei Jahren kritisiert hätten, dass es kein Partnerschaftsgesetz gibt, jammern jetzt darüber, dass es zu schnell geht", so ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Dass die Eile mit dem Verfahren vor dem EGMR in Zusammenhang steht, streitet er ab. "Das hat Herr Graupner in die Welt gesetzt. Das war für uns aber nie ein Hintergrund."

34 Abweichungen vom Eherecht

Graupner ortet 34 Abweichungen vom Eherecht - allein im Justizteil, die Neben- und Materiengesetze noch gar nicht eingerechnet. Der Jurist sieht sogar Rückschritte durch das neue Gesetz: So werde etwa die Stiefkindadoption ausdrücklich verboten, die derzeit noch möglich sind.

Das Partnerschaftsgesetz enthält auch Kurioses: So ist Bigamie zwar zivilrechtlich verboten, jedoch kein Straftatbestand.

Für die Grünen ist das Gesetz "inakzeptabel", und ein Kniefall der ÖVP vor ihren "kleinen Bürgermeistern", die Angst vor einem Ansturm schwuler Paare in den Standesämtern hätten.

Diese sollten sich jetzt nicht in Sicherheit wiegen, so Graupner. "Wir geben keine Ruhe". Wenn die eingetragene Partnerschaft beschlossen wird, werde die ÖVP vor einem Dilemma stehen, glaubt der Lambda-Präsident. Dann will er nämlich gerichtlich die Öffnung der eingetragenen Partnerschaft für Heterosexuelle erreichen. "Es gibt nichts, was die ÖVP mehr fürchtet, als die Ehe-light für Heterosexuelle. Da würde sie noch eher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen", so Graupner.