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Rekrut A. hat seinen Kameraden erschossen. War es ein Unfall oder Mord? Am Donnerstag startete der Prozess.
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Wien. Ein Mustersoldat, nein, das war der Grundwehrdiener A. wahrlich nicht. Nicht nur für voyeuristische Zwecke benutzte er seine Waffe: "Gegenüber der Kaserne ist ein Fitnessstudio. Da habe ich einmal die laufenden Frauen durch das Fernglas des Gewehrs beobachtet." Auch war er bei seinen Kollegen dafür bekannt, während des Wachdienstes mit der Waffe zu spielen. "Passt’s auf mit dem", riet ein Rekrut, der mit A. Dienst versah, seinen Kameraden. "Ich habe beim Gewehr immer mit der Sicherung rumgespielt. Das war der einzige Zeitvertreib, wenn man stundenlang draußen herumsteht", gesteht er.
Waren es Fahrlässigkeiten dieser Art, die letzten Endes zum unglücklichen Tod eines 20-jährigen Rekruten geführt haben? Oder hat A. seinen Kollegen gezielt erschossen? Um diese Fragen dreht sich ein Mordprozess gegen A., der am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht begonnen hat. Dem 22-jährigen wird vorgeworfen, er habe am 9. Oktober 2017 in der Albrechtskaserne seinem Kollegen, der im Ruheraum eines Wachcontainers auf einer Pritsche lag, in den Kopf geschossen.
A. bekennt sich schuldig - aber nur hinsichtlich einer grob fahrlässigen Tötung. "Ich hab’ ihn erschossen. Aber nicht mit Absicht. Es war ein Unfall."
Der kleine, äußerst dicke Mann redet mit zarter Stimme, doch verschluckt er seine Worte immer wieder. "Ein bisschen deutlicher, bitte", ermahnt ihn die Schriftführerin. "Entschuldigung, ich bin nervös", erklärt A.
"Ohrenbetäubender Krach"
Ziemlich nüchtern erzählt er dann aber seine Sicht der Dinge. Er habe den Rekruten zum Rauchen holen wollen. Gemäß den Vorschriften hätte er das Gewehr vor dem Betreten des Ruheraumes eigentlich in einen Waffenständer abstellen müssen. Um Zeit zu sparen, habe er das aber nicht gemacht, gibt A. an.
Als er das Ruhezimmer betrat, sei er gestolpert. Warum genau, weiß er nicht: "Vielleicht über meine eigenen Füße oder das Schuhband war offen." Seine Waffe habe er in einer Hand gehabt und umschlungen, sagt A. Beim Sturz sei das Gewehr losgegangen, die Kugel habe seinen Kollegen getroffen. "Es war ein ohrenbetäubender Krach."
Staatsanwalt Georg Schmid-Brimburg glaubt ihm nicht. Die Waffe war entgegen den Vorschriften geladen und entsichert - das spreche gegen den Angeklagten. Erst wenn man den Spannschieber des Gewehrs zurückziehe, gelange die Patrone in den Lauf: "Dafür braucht man Kraft." Anschließend müsse die Waffe noch entsichert werden.
Entsichert sei das Gewehr eben gewesen, weil er immer mit der Sicherung rumgespielt habe, meint A. Und geladen habe sich das Sturmgewehr, weil es ihm zuvor hinuntergefallen sei.
"Das ist auszuschließen", entgegnet der Staatsanwalt, der sich auf das Gutachten eines Schusssachverständigen beruft. Zwar sei es möglich, dass sich die Waffe durch das Herunterfallen lade. In diesem Falle müsse die Patrone aber Kerbspuren aufweisen, habe das Gutachten ergeben. Bei der am Tatort sichergestellten Patrone seien solche Spuren hingegen nicht gefunden worden.
Auch sei es unwahrscheinlich, dass ein junger Mensch derart ungeschickt stolpere. Das Fazit des Staatsanwalts: "In dem Moment, wo er abgedrückt hat, wollte er das Opfer töten."
"Ist es Ihnen nie passiert, dass Sie gestolpert sind?", fragt Verteidiger Arbacher-Stöger die Geschworenen. Er selbst sei erst vor fünf Tagen wegen eines Kieselsteins gestolpert und habe sich die Bänder gerissen. Zuvor sei er in den vergangenen Wochen zwei Mal hingefallen: "Und ich bin nicht körperbehindert." Laut Arbacher Stöger hat es sich "einfach deppert zugetragen, weil es eine blöde Verkettung von Umständen war". Das zeige sich vor allem auch am Motiv, das es schlicht nicht gebe, so der Verteidiger.
Die Frage nach dem Motiv
"Gerade bei Kapitalverbrechen haben wir oft kein erkennbares Motiv", meint der Staatsanwalt. Ein Häftling, der mit A. eine Zelle teilte, gibt jedoch an, dass A. unbedingt mit dem Getöteten befreundet habe sein wollen. Das Opfer habe das abgelehnt und A. ein "Dickerchen" genannt. Das habe ihm A. in Haft erzählt. Ihm gegenüber habe er auch den Mord gestanden, erzählt der Häftling.
Ein anderer Häftling schildert hingegen, dass A. nach seiner Überstellung ins Gefängnis geweint und ständig von einem Unfall geredet habe. Und laut einem am Vorfallstag diensthabenden Offizier sind A. und der Getötete gut miteinander ausgekommen.
Die Verhandlung wird nächsten Donnerstag fortgesetzt - dann könnte auch das Urteil fallen.