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Patentanwälte stehen im Visier des EuGH

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

EU-Kommission: Österreich schränkt den Dienstleistungsverkehr ein. | Kammerpräsident bleibt gelassen. | Wien. Als ausländischer Patentanwalt hat man es in Österreich nicht leicht - meint zumindest die Europäische Kommission.


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Bevor man hierzulande als beruflicher Vertreter im Patentwesen tätig werden darf, muss man nämlich erst eine Fülle an Voraussetzungen erfüllen. Für die Kommission stellt das eindeutig einen Verstoß gegen den freien Dienstleistungsverkehr dar. Sie hat Österreich deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt - die Verhandlung findet diesen Donnerstag statt.

Konkret stößt sich die Kommission daran, dass sich Patentanwälte aus anderen EU-Staaten vorab in ein Register eintragen lassen müssen, bevor sie hierzulande tätig werden dürfen. Die Eintragung hängt von dem vorigen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ab.

Ebenso wenig sieht die Kommission ein, warum sich ausländische Patentanwälte der Disziplinaraufsicht der österreichischen Patentanwaltskammer unterwerfen müssen. Das alles würde "eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung" für den Betroffenen darstellen, "denn er müsse sich über die im Mitgliedstaat der Dienstleistungserbringung geltenden Vorschriften informieren", analysiert die Kommission in ihren Klagegründen, die der "Wiener Zeitung" vorliegen.

Zuversicht in Österreich

Peter Puchberger, Präsident der Österreichischen Patentanwaltskammer, sieht der Verhandlung gelassen entgegen. Erstens seien viele Vorwürfe der Kommission durch eine gesetzliche Änderung des Patentanwaltsgesetzes gegenstandslos geworden. "Die letzte Novelle hat unserer Ansicht nach alle Wünsche der Kommission berücksichtigt", sagt Puchberger zur "Wiener Zeitung".

So wurde etwa die Höhe der geforderten Haftpflichtversicherung deutlich herabgesetzt. Auch die Disziplinaraufsicht der österreichischen Patentanwaltskammer wurde eingeschränkt und wird nur dann relevant, wenn die entsprechende nationale Behörde untätig bleibt.

Zweitens würden für ausländische Patentanwälte keine strengeren Regeln gelten als für österreichische. "Die Regeln sind deshalb nicht diskriminierend."

Bestimmte Vorschriften müsse es jedoch geben, "um die Güte der Dienstleistung aufrecht zu erhalten", rechtfertigt Puchberger im Hinblick auf das österreichische Recht.

WissenPatentanwälte sind technisch und juristisch ausgebildete Sachverständige und Parteienvertreter in Patent- und Markensachen. Sie verfügen über ein technisches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Universitätsstudium, ein fünfjähriges Praktikum als Patentanwaltsanwärter bei einem Patentanwalt und die staatliche Patentanwaltprüfung.