Gesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt. | Standard-Formular wird erarbeitet. | Wien. Der medizinische Fortschritt macht vieles möglich. "Das führt jedoch oft zu einer Situation, in der nicht das Leben, sondern das Sterben verlängert wird", begründete Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat am Freitag die Notwendigkeit eines Patientenverfügungs-Gesetzes, das noch heuer in Kraft treten soll.
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Damit erhält der Patient mehr Rechte und kann lebensverlängernde Maßnahmen, etwa die Beatmung im Koma-Fall, ablehnen. Der Arzt hat sich an die verbindliche Patientenverfügung zu halten, jedoch nicht bei einer medizinischen Notfallversorgung.
Der Weg zu einer verbindlichen Patientenverfügung ist allerdings nicht einfach. Der Patient benötigt eine ärztliche Bestätigung dafür, dass er sich der Konsequenzen seiner Entscheidung voll bewusst ist. Der Arzt muss in einem Formular, das seitens des Ministeriums noch erarbeitet wird, angeben, aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Verfügung einschätzen kann, "etwa durch einen Krankheitsfall in der Familie, den man miterlebt hat", so Justizministerin Karin Gastinger. "Das heißt ein völlig gesunder Mensch, der die Ablehnung nicht ausreichend begründen kann, kann keine Patientenverfügung machen", so Rauch-Kallat.
Weiters darf die verbindliche Verfügung nur persönlich und von Notar, Rechtsanwalt oder Patientenanwaltschaft beglaubigt, abgegeben werden.
Entspricht die Verfügung nicht diesen Formvorschriften, gilt sie lediglich als "beachtliche", also als Orientierungshilfe.
Mit dem Gesetzesvorschlag sei man dem Bedürfnis der Bevölkerung nachgekommen. Denn in den vergangenen zehn Jahren interessierten sich rund 130.000 Menschen für eine Patientenverfügung. Bis dato waren diese Verfügungen aber nicht geltender Rechtszustand, und für den Arzt nicht verpflichtend.
Bereits im Jahr 2001 gab es einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag für eine gesetzliche Regelung. Danach wurde eine Expertengruppe eingerichtet, "die sich angesichts des schwierigen Themas lange nicht einigen konnte", so Rauch-Kallat. "Alle Aspekte mussten durchleuchtet werden." So bleiben künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr von der Verfügung ausgeklammert.
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