)
Auf der Tagesordnung der Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes stand am Mittwoch der Entwurf eines Patientenverfügungsgesetzes, der noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Günther Pöltner, stellvertretender Vorsitzender der Bioehtikkommission erklärte gestern gegenüber der "Wiener Zeitung" , dass der Entwurf zwar diskutiert wurde, man aber noch zu keinem Ergebnis gekommen sei. Das Problem der künstlichen Ernährung müsse noch weiter diskutiert werden. "Wir haben das Thema bewusst vom Fall Terry Shiavo in den USA abgekoppelt. Man muss auch die Situation der Ärzteschaft berücksichtigen", meinte Pöltner. Bei der Legung einer Magensonde müsse man unterscheiden, ob sie als Teil der Grundpflege oder als therapeutische Maßnahme durchgeführt wird.
Fragen dieser Art müssen laut Caritas-Präsident Franz Küberl beantwortet werden, um ein gutes Fundament für eine gesetzliche Patientenverfügung zu legen. "Die Patientenverfügung kann ärztliche Notwendigkeit nicht ersetzen, aber sie kann ein wichtiger Hinweis sein, wie man damit umgeht", meinte Kürberl gegenüber der "Wiener Zeitung" . Bei medizinischen Fragen, die so ins Detail hineingehen, seien auch die Grenzen der Caritas da. Die Patientenverfügung solle helfen, dass die Autonomie des Patienten klarer wird. Der vorgelegte Entwurf ist laut Küberl ein guter: Die ärztliche Aufklärung als zwingende Formvorschrift, die Erneuerung der Patientenverfügung nach drei Jahren und die drei Zeugen, die unterschreiben, wenn eine schriftliche Form nicht mehr möglich ist. Dennoch wären noch wichtige Zusätze wünschenswert, so Küberl: "Eine Patientenverfügung, die nicht als verbindlich gilt, wird nach dem Entwurf als Orientierungshilfe herangezogen. Hier sollte unbedingt der Zusatz "in dubio pro vita" drinnen stehen. Und es sollte eine Vorsorgevollmacht geben, dass der Patient zwei Personen seines Vertrauens nennen kann, die in Beratungsfragen herangezogen werden.