Zunächst der einfache Überblick. Mit Ende des Jahres 2004 soll die Palette mit den meisten steuerlichen Pauschalierungsmöglichkeiten, die der Fiskus für verschiedene Branchen vorsieht, abgeschafft werden. Aufgelassen werden die Pauschalierungsregeln für das Gaststättenge- | werbe, für den Lebensmittelhandel und für Drogisten, für Handelsvertreter, Künstler, Schriftsteller und Sportler.
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Unangetastet und weiterhin in Geltung bleiben dagegen die sogenannten Basispauschalierung (6 % bzw. 12 %, seit 2003 "gedeckelt"), ferner die besonderen Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen der Dienstnehmer und die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung.
Als Ersatz für die künftig entfallenden vereinfachten Besteuerungssysteme wird die Pauschalierung-Neu eingeführt, und zwar für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler, für die keine Buchführungspflicht besteht bzw. die Bücher auch nicht freiwillig führen.
Die ab 2005 geltende P-Neu wird sich aus den steuerlichen Gewinnen dieser Betriebe in den Jahren 2001 bis 2003 ableiten, wobei vorausgesetzt wird, dass in diesen Jahren volle betriebliche Tätigkeit ausgeübt wurde und in mindestens zwei dieser 3 Jahre auch tatsächlich ein Gewinn erzielt wurde. Außerdem darf der Durchschnitt der Einnahmen aus 2001 bis 2003 bestimmte im Gesetz festgeschriebene Limits nicht überschreiten.
Das Gesetz sieht die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes ab 2005 aus dem Durchschnitt der Jahresgewinne 2001 bis 2003 vor und indexiert ihn von Jahr zu Jahr mit 1,05% des jeweiligen Vorjahres. Im Jahr 2004 müssen aber mindestens 15.000 Euro versteuert werden. Zusammen mit dem neuen System ist auch eine Pauschalierung des Vorsteuerabzugs möglich, der nach analogen Regeln ermittelt wird. Wer sich für P-Neu entscheidet, ist für mindestens vier Jahre an dieses System gebunden.