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Pendlerpauschale heuer erhöht

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Arbeitnehmer, die täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Arbeit fahren oder mangels Öffis auf andere Weise ins Büro hasten, dürfen sich auf die Steuerreform 2005 freuen.


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Umso mehr, als diese Freude heuer wirksam wird. Das sogenannte Pendlerpauschale - der Steuerfreibetrag für den Arbeitsweg von daheim zum Jobplatz - wird um 15% erhöht. Die Freude ist mit etwas Wartezeit verbunden. Weil das Steuerreformgesetz kaum vor der Sommerzeit fertig sein wird, kommt eine einfache Rückverlagerung der neuen Pauschalien nicht in Frage; sie dürfen in der Lohnverrechnung durch die Arbeitgeber erst ab Juli 2004 angewendet werden. Natürlich sollen sie für das erste Halbjahr nicht verloren sein. Die Arbeitgeber sollen deshalb die fehlenden Pendler-Absetzposten im Wege einer Bezugsaufrollung (und zwar im Monat November) nachholen. Wo dies nicht möglich ist (zumal man keinen Arbeitgeber zur Aufrollung zwingen kann), wird das Pendlerpauschale im Wege des Arbeitnehmer-Steuerbescheides für 2004 (oder im normalen Einkommensteuerbescheid) steuermindernd berücksichtigt.