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Die Aufgaben der Pensionskommission. | Bei jeder neuen Konjunkturprognose ändert sich der Finanzbedarf. | Wien. Die Sitzung der Pensionskommission vom 17. März hat zu einem unverdienten Medienecho geführt. Was ist dort geschehen? Die Kommission hat die Aufgabe, jedes Jahr bis Ende Oktober ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der Pensionsversicherung für die folgenden fünf Jahre zu erstatten. Der Oktobertermin wurde vom Gesetzgeber gewählt, weil gegen Jahresende die Pensionsanpassung für das jeweils nächste Jahr beschlossen wird und das Gutachten dafür eine wichtige Grundlage bildet.
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Eine der wichtigsten Grundlagen dieses Gutachtens sind die Konjunkturprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute, weil sich daraus ergibt, mit welchen Lohnsteigerungen und Beschäftigtenzahlen in Zukunft zu rechnen ist. Diese Prognosen werden alle drei Monate aktualisiert. Als die Pensionskommission ihr Gutachten für 2009 erstattete, lag die Herbstprognose noch nicht vor. Das später in Kraft getretene Sozialrechtsänderungsgesetz brachte weitere Veränderungen, vor allem die Fortsetzung der Hackler-Regelung. In der Kommission entstand der Wunsch, über die Auswirkungen dieser Veränderungen informiert zu werden. Dies geschah in der Sitzung und zeigte als Folge der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise einen gegenüber dem Gutachten erhöhten Finanzbedarf. Die Kommission war sich jedoch einig, dass angesichts der völligen Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung, bei jeder neuen Konjunkturprognose mit neuerlich veränderten Werten zu rechnen ist.
Empfehlungen an Politik nur in manchen Fällen
Sie entschloss sich daher, das Gutachten für 2010, das die Grundlage für die neue Pensionsanpassung bildet, so spät wie möglich zu erstatten, um die Ergebnisse der Herbstprognosen berücksichtigen zu können. Die Kommission würde ihre Aufgabe überschreiten, in diesem Zusammenhang politische Empfehlungen auszusprechen.
Anders ist dies nur im Zusammenhang mit dem ebenfalls von dieser Kommission auszuarbeitenden und für alle drei Jahre vorgesehenen Bericht über die Finanzierung der Pensionsversicherung bis zum Jahr 2050. Sollte die Kommission dabei Abweichungen von den den letzten Pensionsreformen zugrunde gelegten Annahmen feststellen, hätte sie Vorschläge zur Finanzierung der Mehraufwendungen zu machen. Unabhängig von dieser durch Gesetz vorgeschriebenen Vorgangsweise wurde die österreichische wie die Regierungen sämtlicher Mitgliedstaaten von der EU verpflichtet, eine Vorausschau bis zum Jahr 2060 auszuarbeiten. Um die Vergleichbarkeit sicherzustellen, sind dabei wichtige Annahmen von der EU vorgegeben. Diese Daten weichen zum Teil erheblich von der in Österreich erwarteten Entwicklung ab.
Die Pensionskommission wollte über diesen Bericht informiert werden. Er geht über den Bereich der Pensionsversicherung hinaus und bezieht erstmals das Pensionsrecht des öffentlichen Dienstes mit ein. Daraus zeigte sich, dass als Folge der Pensionsreformen im öffentlichen Dienst, vor allem der Einbeziehung aller ab 2005 eingestellten Bundesbeamten in die allgemeine Versicherung und die Einführung der Parallelrechnung für alle ab 1955 Geborenen, der aus öffentlichen Mitteln zu deckende Aufwand zurückgehen wird. Dieser Aufwand wird nicht nur vom Bund, sondern auch von den Ländern und Gemeinden getragen.
Keine Aussage überBelastung des Bundes
Wenn der Bericht festhält, dass sich die Gesamtbelastung der öffentlichen Hände bis zum Jahr 2060 nur um 0,6 Prozent des BIP erhöhen soll, so besagt dies noch nichts über die Belastungen des Bundesbudgets. Denn Einsparungen, die Ländern und Gemeinden zukommen, entlasten das Bundesbudget nicht. Solche Entlastungen sind nur ihm Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Ländern möglich.
Die Pensionskommission wird sich bei ihrem 2010 auszuarbeitenden nächsten Bericht über die Langfristentwicklung entscheiden müssen, ob sie die EU-Annahmen übernimmt oder weiterhin auf den Prognosen der österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und der Statistik Austria aufbaut. Für das Jahresgutachten 2010 spielt das kaum eine Rolle, da die Abweichungen in den Annahmen erst bei längeren Fristen beachtlich werden.