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Pensionsabfindungen in der Steuerschraube

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Gibt es heuer noch einen Run auf betriebliche Pensionsabfindungen? Die Versicherungswirtschaft wittert neue Kunden, die den Scheck des Dienstgebers nach Möglichkeit gleich bei den Assekuranzen abgeben könnten, um in einen neuen privaten Pensionsvertrag umzusteigen. Für jene Mitarbeiter, bei denen die Abfindung zur Überlegung steht, könnte das sogar Sinn machen. Denn die bestehende Steuerbegünstigung für diese Ablösen wird heuer zum letzten Mal gewährt.


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Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes können betriebliche Pensionsabfindungen bis Jahresende noch mit dem halben Steuertarifsatz besteuert werden.

Diese Begünstigung soll ab kommendem Jahr nur mehr für Abfindungen vorgesehen werden, die den Grenzbetrag von 120.000 Schilling nicht übersteigen. Für höhere Auszahlungen soll künftig der normale Lohnsteuersatz gelten, mit der ihm innewohnenden unangenehmen Progressionswirkung.

25%-Vorteil im kommenden Jahr

Nach den Intentionen des Finanzministers soll es allerdings für Auszahlungen im Jahr 2001 insofern eine Übergangserleichterung geben, als nur 75% der Abfindung "normal" (progressiv) besteuert werden; 25% der Abfindung sollen in diesem Jahr steuerfrei gestellt werden. Zur weiteren Förderung der Altersvorsorge wird überdies im Gesetz vorgesehen, dass die Überbindung von Pensionsabfindungen an Pensionskassen zunächst unbesteuert bleiben.

Bei Altersvorsorge unterbleibt Steuerabzug

Wenn also ein Dienstgeber über Veranlassung seines Mitarbeiters den Abfindungsbetrag an eine der bestehenden Pensionskassen überweist, unterbleibt ein Steuerabzug: Die Übertragung ist dann "steuerneutral".

Freilich nur zunächst, denn die Steuerpflicht wird in die spätere Pensionsauszahlungsphase verschoben. Sobald der Kapitalwert der künftigen Privatpension erreicht ist, setzt für die weiteren Auszahlungen die Steuerpflicht ein.