Die Anhebung aufgrund der Teuerungsrate für 2022 wird am 18. August klar sein.
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Mehr als zwei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich dürfen sich im kommenden Jahr auf eine Erhöhung der Pensionen um 1,7 Prozent einstellen. Dieses Ausmaß der Anhebung ergibt sich aus der Berechnung der Erhöhung der Pensionen nach den gesetzlichen Vorgaben. Grundlage dafür sind die monatlichen Inflationsraten zwischen dem August des Vorjahres und den Juli-Daten im heurigen Jahr der Statistik Austria, die am 18. August vorliegen werden. Schon jetzt ist aber, wenn es bei der Teuerungsrate im Juli keinen besonderen Ausreißer gibt, dass sich nach den Berechnungen eine Pensionserhöhung um 1,7 Prozent ergibt, wie die "Wiener Zeitung" von Expertenseite erläutert wurde.
Allerdings ist es in den vergangenen Jahren in den meisten Fällen nicht zu einer Pensionserhöhung gemäß der gesetzlichen Berechnungsformel zur Abgeltung der allgemeinen Teuerungen gekommen. Diese müsste dann nur per Verordnung der Bundesregierung und des Sozialministers bis spätestens 30. November eines jeden Jahres festgelegt werden. Weicht die jährliche Anhebung der Pensionen jedoch von den seit Jahren geltenden gesetzlichen Vorgaben ab, ist dafür jedenfalls ein eigener Beschluss im Parlament notwendig.
In den vergangenen Jahren war das regelmäßig der Fall. Im Kern kam es dabei zu einer stärkeren Anhebung für Bezieher niedrigerer Pensionen, während die Bezieher höherer Pensionen, speziell Beamte im Ruhestand, eine Abgeltung unter der Teuerungsrate erhielten. Nach einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ist die gesetzliche Formel seit 2004 nur dreimal tatsächlich eingehalten worden. Bei der Erhöhung für das heurige Jahr war genau das mit einer sozial gestalteten Anhebung der Fall. Pensionen bis zu 1.000 Euro im Monat wurden um 3,5 Prozent erhöht. Bei Pensionen von 1.000 bis 1.400 Euro monatlich sank die Erhöhung linear von 3,5 auf 1,5 Prozent. Für Pensionen von 1.400 bis 2.333 Euro im Monat lag die Erhöhung mit 1,5 Prozent bei dem aus der Gesetzesregelung errechneten Anpassungsfaktor. Bezieher von Pensionen über 2.333 Euro erhielten einen Fixbetrag von 35 Euro.
Hingegen mussten die Pensionisten in den Jahren 2013 und 2014 wegen eines Sparpakets der damaligen SPÖ-ÖVP-Bundesregierung Abschlüsse unter der Teuerungsrate hinnehmen. Diese wirkten genauso wie außertourliche Erhöhungen als Basis für die Berechnung auch in den Folgejahren weiter.
Die Pensionserhöhungen mit einer sozialen Staffelung sorgen aber nicht nur für Wohlgefallen. Bezieher niedrigerer Pensionen beklagen, dass Pensionisten, die hohe Pensionen erhalten, durch eine prozentuelle Anhebung letztlich noch immer einen höheren Bruttobetrag zusätzlich erhalten als sie. Zieht man allerdings die Steuer ab, die für höhere Pensionen fällig wird, während Bezieher von gut 1.100 Euro Pension im Monat keine Steuer zahlen, sieht der Vergleich schon wieder anders aus. Gleichzeitig verweisen Bezieher höherer Pensionen darauf, dass mit einer niedrigeren Anhebung und einem höheren Plus für niedrige Pensionen dem Versicherungsprinzip nicht entsprochen werde. Auch der Leiter der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Walter Pöltner, hat das Aushebeln des Versicherungsprinzips über mehrere Jahre in der Vergangenheit bereits kritisiert.
Seniorenvertreter für neuen Berechnungsmodus
Die Seniorenvertreter des SPÖ-Pensionistenverbandes und des ÖVP-Seniorenbundes, Peter Kostelka und Ingrid Korosec, die in der Dachorganisation, dem Seniorenrat, zusammenarbeiten, haben bereits Ende Juni ihre Unzufriedenheit mit der geltenden Berechnungsmethode zum Ausdruck gebracht. Neben der Inflationsrate sollen auch andere Kriterien in die Berechnung einbezogen werden. Genannt wurde die Lohnentwicklung, aber auch Produktivität und Wirtschaftswachstum in Österreich. Beklagt wurde von Seniorenvertretern auch, dass gerade Produkte des täglichen Bedarfs, die von Pensionisten benötigt werden, oft einer stärkeren Teuerung unterworfen sind. Ein eigener - höherer - Inflationswert für die Senioren wurde aber von der Bundesregierung stets abgelehnt.
Bei der Pensionserhöhung für 2022 kommen noch zwei Faktoren dazu. Der von den Grünen gestellte Sozialminister Wolfgang Mückstein hat sich zuletzt für die Armutsbekämpfung im Alter ausgesprochen. Von dieser sind besonders Frauen durch eine im Durchschnitt deutlich niedrigere Pension betroffen. Unklar ist, ob sich der Wunsch des Sozialministers bei den Frauenpensionen nun irgendwie niederschlägt. Frauen profitieren an sich von einer Extraerhöhung niedriger Pensionen, weil Frauen verstärkt in diese Gruppe fallen.
Zweiter Faktor ist die von Türkis-Grün für das erste Quartal 2022 angekündigte Steuerreform. Bei dieser sind neben Ökosteuerelementen und dem Einstieg in eine CO2-Bepreisung, um den Klimawandel zu bremsen, im Gegenzug auch steuerliche Entlastungen in Aussicht gestellt worden. Konkret geht es dabei um eine Senkung des zweiten und dritten Steuertarifs von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent, von der auch Pensionsbezieher profitieren könnten.