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Pensionskassen fordern Anreize für mehr Altersvorsorge

Wirtschaft
Niemand will im Ruhestand Abstriche beim erreichten Lebensstandard machen. Eine Zusatzpension kann die Lücke zur staatlichen Pension füllen.
© stock.adobe.com / Kaesler Media

Alle Arbeitnehmer sollen eine lebenslange Zusatzrente bekommen.


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Der Jahresbeginn ist eine gute Gelegenheit, einen Blick auf das Pensionskonto zu werfen. Dort sind alle Versicherungszeiten und Beiträge zur staatlichen Pensionsversicherung dokumentiert. Angezeigt wird weiters ein fiktiver Pensionswert. Dieser ist nicht immer erfreulich. Entspannter sind diejenigen, die eine Firmenpension aus einer Pensionskasse erwarten dürfen und monatlich ein paar Hunderter zusätzlich zur Verfügung haben werden.

Die heimischen Pensionskassen zählen zur zweiten Säule der finanziellen Absicherung im Ruhestand. Die Zahl der Anspruchsberechtigten überschritt im Vorjahr erstmals die Grenze von einer Million. Von den rund 1,01 Millionen Berechtigten beziehen 128.000 Personen bereits eine Pension, die im Schnitt 445 Euro beträgt. Rund 20 Prozent der Anspruchsberechtigten leisten auch Eigenbeiträge. Es könnten viel mehr sein, wenn die Beiträge steuerlich absetzbar wären, meint Andreas Zakostelsky. Er ist Obmann des neu entstandenen gemeinsamen Fachverbandes der Pensionskassen und der - für die Abfertigung Neu zuständigen - Vorsorgekassen. Derzeit sind acht Pensions- und acht Vorsorgekassen auf dem Markt.

Pochen auf General-Pensionskassenvertrag

In einer Pressekonferenz forderte Zakostelsky weiters die Umsetzung des General-Pensionskassenvertrages, der auch bereits im Regierungsprogramm angeführt ist. Aufgrund dieses Vertrages soll eine steuerbegünstigte Übertragung der Abfertigung in eine Pensionskasse und damit eine lebenslange Zusatzrente für alle Arbeitnehmer ermöglicht werden.

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In der Abfertigung Alt sind noch rund 20 Prozent der Arbeitnehmer. Es handelt sich um jene, die einen vor dem Jahr 2003 begründeten Dienstvertrag haben. Bei Selbstkündigung fallen sie um ihre Abfertigungsansprüche um. Seit 2003 müssen Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in eine Abfertigungskassa einzahlen. Auch bei Selbstkündigung gehen die Ansprüche nicht verloren, sondern können wie ein Rucksack mitgenommen werden, idealerweise bis zur Pension. Unter bestimmten Umständen kann man sich das bereits angesammelte Geld zwischendurch aber auch auszahlen lassen, etwa für die nächste große Urlaubsreise. "Damit konterkariert man den Vorsorgegedanken", meint Zakostelsky. Er ist grundsätzlich für eine verpflichtende Liegedauer bis zum Pensionsantritt.

Die Pensionskassen erzielten im Vorjahr eine Performance von 7,54 Prozent, der Zehn-Jahres-Schnitt betrug 5,37 Prozent. Man geht davon aus, dass es heuer bei einem Großteil der betrieblichen Pensionen zu einer Erhöhung kommen wird. 44 Prozent des verwalteten Vermögens sind in Anleihen, 40 Prozent in Aktien und rund 9 Prozent in Immobilien.(ede)