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Trend zur betrieblichen Altersvorsorge hält weiter an. | Regelungen dafür bleiben umstritten. | Wien. Der Hauptteil der Pensionszahlungen (rund 93 Prozent) wird in Österreich aus dem staatlichen Umlagesystem finanziert; doch diese erste Säule wird in Zukunft immer weniger ausreichen, um den Lebensstandard abzusichern. Bisher hat etwa jeder fünfte Arbeitnehmer in Österreich eine Betriebspension und setzt damit auf die so genannte zweite Säule.
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Die Pensionskassen, in denen diese Gelder veranlagt werden, konnten 2005 ein gutes Jahr verbuchen: Sie haben ein zweistelliges Ergebnis erwirtschaftet. "Für den überwiegenden Teil der Bezieher von Betriebspensionen wird eine Erhöhung möglich sein", lautete kürzlich die Erfolgsmeldung des Fachverbandes für die betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen.
Doch trotz dieser Jubelmeldung kommen die Pensionskassen nicht aus dem Kreuzfeuer der Kritik heraus. Beanstandet werden dabei in erster Linie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen diese Unternehmen unterworfen sind.
SP-Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof
Das schärfste Geschütz fährt die SPÖ auf: Sie hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde gegen die beiden Novellen des Pensionskassengesetzes aus den Jahren 2003 und 2005 eingebracht, die ihrer Meinung nach für die Bezieher von Betriebspensionen zu einer Verschlechterung der Konditionen führen. "Diese beiden Novellen sollten rückgängig gemacht werden", verlangt SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter. Die Kritik richtet sich in erster Linie gegen die Änderung der Regelung für den Mindestertrag. Vor der Änderung hätten die Pensionskassen einen jährlichen Mindestertrag von 1,5 Prozent garantieren müssen. War die Performance der Pensionskassen schlechter, mussten sie das nötige Geld aus ihrem Eigenkapital nachschießen, was bei schlechten Veranlagungsergebnissen ziemlich teuer wurde, wie etwa beim Börseneinbruch in den Jahren 2000 bis 2002. Bei der neuen Regelung müssten die Pensionskassen - vereinfacht dargestellt - nur mehr dann zuschießen, wenn die Performance langjährig im Minus sei, erklärt der Verfassungsjurist des SP-Klubs Johannes Schnitzer gegenüber der "Wiener Zeitung".
Der Startschuss für die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes fällt jedenfalls heute, Donnerstag, um 10.30 Uhr. Ein Ergebnis sei bereits in den nächsten Wochen zu erwarten, so Schnitzer. In der Einschätzung, welche Auswirkung die Rücknahme der Novellen haben würde, scheiden sich die Geister: Laut SPÖ geht es für die Berechtigten in den nächsten 20 Jahren um Differenzen in der Pensionshöhe von bis zu 14 Prozent. Sollten die Pensionskassen für die vergangenen Jahre etwas zurückzahlen müssen, dann könne das schon "8 bis 10 Prozent" der Pensionshöhe ausmachen. Weniger dramatisch sieht das Fritz Janda, Geschäftsführer des Fachverbands der Pensionskassen: Selbst wenn wieder der Gesetzesstand vor den Novellen hergestellt werden würde, ginge es für den Einzelnen nur um wenige Euro - für die gesamte Branche allerdings doch um Millionen-Beträge.
Kürzungen wird es keine geben", hatte Christian Böhm, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, bei der Präsentation des Jahresergebnisses 2005 versichert, doch dem will zumindest das Beratungsunternehmen Mercer HR Consulting keinen Glauben schenken. Die gute Performance der vergangenen Jahre würde nicht ausreichen, um die Defizite der Jahre 2001 und 2002 auszugleichen. Pensionsbezieher mit alten Verträgen müssten daher wieder mit Kürzungen rechnen, heißt es bei Mercer. Doch Böhm bleibt dabei: "Wir haben keine Meldungen von Pensionskassen, dass es Kürzungen gibt".
Als weiteren Kritikpunkt führt Mercer ins Treffen, dass Pensionskassen in anderen Ländern mehr in Aktien investieren und damit in den letzen Jahren auch höhere Erträge erwirtschaftet haben (aber zuvor auch höhere Verluste).
Mehr Ertrag mit höherem Aktienanteil?
Auch Österreich würde "mehr Mut zum Risiko brauchen", meint Michaela Plank, Pensionskassenexpertin bei Mercer - allerdings nur mit entsprechendem Risikomanagement im Hintergrund. Dafür soll laut EU-Vorgaben ein standardisiertes System namens Asset Liability Management eingerichtet werden. Zur Umsetzung fehle lediglich noch die entsprechende Verordnung der Finanzmarktaufsicht. Dem Gedankengang, dass die Pensionskassen mit der Einführung des Asset Liability Management mehr in Aktien investieren würden, kann Böhm nicht ganz folgen. Entsprechende Systeme gebe es natürlich schon jetzt bei den Pensionskassen, die besagte Verordnung der Finanzmarktaufsicht würde lediglich Adaptionen notwendig machen und auf die Veranlagungsstrategie hätte dies sicher keinen signifikanten Einfluss.
Wissen:
Pensionskassen sind jene Institute, die für Unternehmen Pensionszusagen umsetzen und unter staatlicher Aufsicht dafür sorgen, dass - ergänzend zum allgemeinen Pensionssystem - Zusatzpensionen ausgezahlt werden. Diese Zusatzpension funktioniert nicht nach dem Umlagesystem, sondern wird individuell für jeden Begünstigten angespart (Kapitaldeckungsverfahren). Die Veranlagung erfolgt an den Kapitalmärkten.
Betriebliche Pensionskassen werden von einem Unternehmen bzw. Konzern ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter gegründet.
Die 15 betrieblichen Pensionskassen gibte es für die Unternehmen BAV, BMW, EVN, Generali, IBM, Infineon Technologies, Porsche, Philips, Shell, Siemens, Unilever, Wüstenrot sowie die Bundespensionskasse, die Sozialversicherungspensionskasse, die Wirtschaftskammern Pensionskasse.
Überbetriebliche Pensionskassen sind solche, in denen für Mitarbeiter unterschiedlicher Unternehmen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften eingerichtet werden.
Die 6 überbetrieblichen Pensionskassen sind: Allianz PK, APK-PK, Bonus PK, ÖPAG PK, VBV-PK und Victoria-Volksbanken PK.
Performance ist die Wertentwicklung des veranlagten Vermögens bezogen auf einen bestimmten Zeitraum.
Quelle: OeKB