Zum Hauptinhalt springen

Pensionsreform gilt bis zum 31. Juli

Von Brigitte Pechar

Politik

Die Aufhebung von Teilen der Pensionsreform 2000 und die Aufhebung der Ambulanzgebühren wurden vom Verfassungsgerichtshof gestern mit Formfehlern begründet. Der VfGH wurde auf Grund von drei Anträgen der SPÖ tätig, wovon sich zwei auf formale Überlegungen stützten, einer auf inhaltliche Gründe. Die inhaltliche Prüfung wurde vom VfGH noch nicht durchgeführt. Sollten die Koalitionsparteien das Gesetz zur Pensionsreform bis 31. Juli reparieren, werde man sehr wahrscheinlich eine inhaltliche Prüfung beantragen, hieß es aus der SPÖ.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Beide Erkenntnisse sind noch nicht zugestellt und wurden Montag durch eine "undichte Stelle" im VfGH bekannt. VfGH-Präsident Ludwig Adamovich zeigte sich gestern in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit VfGH-Vizepräsident Karl Korinek verärgert über die vorzeitige Bekanntgabe. Ursprünglich hätte sie der VfGH erst Anfang April veröffentlicht. Er habe den Akt noch nicht einmal unterschrieben, da noch vergangenen Donnerstag und Freitag umfassende Änderungen sowohl im Spruch als auch der Begründung erfolgt seien, sagte Adamovich.

FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler hat dem Verfassungsgerichtshof vorgeworfen, er betreibe Wahlkampf, wenn kurz vor der Wien-Wahl die Erkenntnisse an die Öffentlichkeit gelangten. Das Gericht habe als Institution vorzeitig nichts hinaus gegeben, stellte Adamovich klar.

Gefragt, ob die Fehler etwa durch zu hohes Tempo der Regierung unter dem Motto "Speed kills" passiert sein könnten, meinte Adamovich: "Man weiß, was es dazu für Schlagwörter gibt. Ich werde mich hüten, dazu etwas zu sagen." Nationalratspräsident Heinz Fischer allerdings merkte an: "Wenn der Zeitdruck groß wird, wächst die Gefahr, dass man etwas übersieht." Vom Parlament seien jedenfalls die richtigen Unterlagen zum Sozialrechtsänderungsgesetz, das die nun aufgehobenen Ambulanzgebühren enthält, an das Bundeskanzleramt übergeben worden. Zum Beschluss der Pensionsreform, der ja unter Vorsitz des Zweiten Nationalratspräsidenten Thomas Prinzhorn erfolgt ist, meinte Fischer: "Niemand ist fehlerfrei, auch mir kann ein Fehler passieren." Sozialminister Herbert Haupt räumte ein: Man hätte sich einige Tage mehr Zeit für einen ordnungsgemäßen Beschluss der Pensionsreform nehmen sollen - zeige sich doch eine "Schlampigkeit, die in der Rechtsgeschichte Österreichs einmalig ist".

VfGH-Präsident Adamovich stellte klar, dass die beschlossene Pensionsreform bis 31. Juli gilt. Bis dahin müsse die Regierung eine Korrektur vornehmen. VfGH-Vizepräsident Korinek gab zu bedenken, dass das Pensionsgesetz nur 50 Seiten enthalte, während die von der Aufhebung nicht betroffenen ergänzenden Gesetze im Budgetbegleitgesetz mehr als 40 Punkte umfassten. Wenn nun der Nationalrat die ursprüngliche Fassung einfach noch einmal abstimmte, um den Formfehler auszugleichen, hätte das Auswirkungen auf das Budgetbegleitgesetz.

Personen, die auf Grund des Gesetzes bereits in Pension sind, sind von einer Neuregelung keinesfalls betroffen. Für eine etwaige Entscheidung vor Gericht gilt bis 31. Juli die gültige Rechtslage.

Auch bei den Ambulanzgebühren werden jene Personen, die bereits bezahlt haben, das Geld nicht mehr zurückfordern können. Allerdings glaubt Adamovich, dass umgekehrt, noch nicht eingehobene Ambulanzgebühren nicht mehr verrechnet werden können.

Die Regierung jedenfalls will beide Gesetze umgehend neu bearbeiten. Wobei Haupt bei den Ambulanzgebühren jedenfalls inhaltliche Nachadjustierungen vornehmen will: Kinder sollen gänzlich befreit werden: "Jetzt werde ich das durchdrücken". Bei der Pension sind laut Kanzler Schüssel keine Änderungen geplant.