PodcastDrei Säulen sollen den Lebensabend der Bürger sichern: eine gesetzlich erzwungene, eine vom Dienstgeber beigesteuerte und eine, um die man sich höchstpersönlich kümmern muss. Die Möglichkeiten der betrieblich initiierten Vorsorgen und die eigenen Optionen sind vielfältig, der Weg durch die "Säulenhalle" bisweilen freilich verwirrend. Orientierung ist nötig. Die "Wiener Zeitung" bietet einen aktuellen Überblick.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 22 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Die gesetzliche Pensionsvorsorge für Dienstnehmer und für Selbständige ist eine starre Zwangsversicherung. Vom Lohn oder Gehalt müssen die Dienstnehmer auf 10,25% verzichten, wozu der Dienstgeber noch weitere 12,55% drauflegen muss, insgesamt sind es also fast 23%. Der Prozentsatz 10,25 gilt auch für die freien Dienstnehmer und für die freiwillige Selbstversicherung der geringfügig Beschäftigten. Bei Selbständigen gilt ein Satz von 15%. In allen Fällen ist die Beitragspflicht durch (jährlich steigende) Höchstbeitragsgrundlagen limitiert - ein Umstand, der neuerdings manchmal zur Diskussion steht.
Pensionszahlungen aus dieser gesetzlichen Vorsorge sind als "Ruhebezüge" voll steuerpflichtig.
Abfertigung neu
Eine Art gesetzliche Zwangsvorsorge ist auch das heuer neu eingeführte System "Abfertigung neu". Der Dienstgeber muss vom Personalaufwand monatlich 1,53% an besondere "Mitarbeitervorsorgekassen" abführen: zwingend für alle seit heuer neu begonnenen Dienstverhältnisse, alternativ und nach Vereinbarung auch für "Alt-Dienstnehmer". Die Kassen veranlagen die Beiträge unter Kapitalerhaltungsgarantie.
Der Dienstnehmer kann sich die kumulierten Beiträge (samt Kapitalerträgen) nach bestimmter Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen (nach 6% Steuerabzug) auszahlen lassen oder - was dem Vorsorgegedanken eher entgegenkommt - das Geld an eine der in Frage kommenden Pensionsversicherungssysteme überweisen lassen, die ihm dafür eine lebenslange, steuerfreie Rente in Aussicht stellen.
Pensionskassenbeiträge
Zu den betrieblichen Versorgungsmöglichkeiten gehört - abgesehen von den in Groß- und Mittelbetrieben üblichen vertraglichen Pensionszusagen - vor allem das Pensionskassensystem. Die Arbeitgeber können bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme zugunsten ihrer Mitarbeiter in betriebliche Pensionskassen einzahlen. Diese Zahlungen sind einerseits Betriebsausgaben der Firma, andererseits vollkommen abgabenfrei für die begünstigten Dienstnehmer. Wenn die arbeitsrechtlichen Grundlagen dafür gegeben sind, können sogar Teile der Lohn-/Gehaltsbezüge oder künftige Lohnerhöhungen in solche Pensionskassenbeiträge umgewandelt werden.
Arbeitnehmer und GmbH-Manager mit wesentlicher Beteiligung können sich mit eigenen Beitragszahlungen an die Pensionskasse beteiligen, ebenso der Arbeitgeber für sich selbst. Künftige Rentenzahlungen, die auf den vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter bezahlten Beiträge beruhen, sind voll lohnsteuerpflichtig. Renten aus Beiträgen, die der Arbeitnehmer selbst beigesteuert hat, werden zu einem Viertel lohn-versteuert. Werden die Arbeitnehmer-Beiträge mit einem der neuen Prämien-Vorsorgesysteme kombiniert (was möglich ist), dann sind die daraus fließenden Pensionen insoweit voll steuerfrei.
300 Euro Zukunftsicherung
Eine bescheidene, vor allem im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe genutzte Möglichkeit besteht in der "300 Euro Zukunftsicherung". Pensionszusatzversicherungen, die ein Arbeitgeber zugunsten seiner Mitarbeiter abschließt, sind hinsichtlich der vom Betrieb dafür bezahlten Prämien bis 300 Euro pro Kopf und Jahr von allen Lohnabgaben befreit. Mehrzahlungen sind möglich, gelten dann aber als abgaben-pflichtiger Lohnbestandteil. Die künftigen Auszahlungen aus solchen Versicherungsverträgen sind - sobald sie den kapitalisierten Rentenwert zu übersteigen beginnen - einkommensteuerpflichtig. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist steuerfrei.
Prämien-Pensionsvorsorge
Als erstes staatlich gestütztes Pensionsansparsystem gilt die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge aus dem Jahr 2000. Sie bietet eine steuerfreie Prämie von (derzeit) 9,5% für Ansparbeiträge bis zu 1.000 Euro jährlich und im Falle der rentenweisen Auszahlung eine lebenslange steuerfreie Pension. Als Zahlstellen für die Ansparer kommen die traditionellen Pensionsversicherer in Frage, ferner die Pensionskassen, auch die gesetzlichen Pensionsanstalten (im Rahmen der Höherversicherung) und die Banken für die Veranlagung in Pensionsinvestmentfonds; die Fonds müssen bei Beginn an einen Versicherer zediert werden, der dann die Verrentung vornimmt.
Mehrzahlungen über die 1.000 Euro-Grenze hinaus sind mög-lich; sie werden allerdings nicht prämiert und die daraus abgeleitete künftige Zusatzpension ist voll steuerpflichtig.
Prämien-Zukunftsvorsorge
Die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge ist - wohl auch mangels ausreichender Bewerbung - vom Publikum offen-bar nur wenig angenommen worden. Deshalb soll sie - bei auslaufenden Begünstigungen - mit Ende 2003 wieder eingestellt werden. An ihre Stelle tritt die seit heuer geltende, etwas attraktivere prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Auch sie ist mit einem (derzeit) 9,5%igen Bonus verbunden, ermöglicht allerdings höhere Ansparraten (2003: bis 1.851 Euro).
Die Dispositionsmöglichkeit des Ansparers über die ange-legten Beiträge beginnt frühestens nach 10 Jahren, wobei steuerfreie Verrentung im Vordergrund steht. Eine Barauszahlung der Beiträge ist möglich, wird aber durch Barriereklauseln weitgehend unattraktiv gemacht. Eine Einschränkung findet das neue Pensionsansparsystem, das nur für unbeschränkt Steuerpflichtige gilt, dadurch, dass die Prämienbegünstigung nur für Beitragsleistungen bis zum 62. Lebensjahr gewährt wird. Höhere Ansparzahlungen über das jährliche Limit hinaus sind auch hier zulässig, wenngleich nicht prämienbelohnt. Die künftigen Pensionsteilbeträge daraus werden nach dem üblichen Rentenbesteuerungsschema (wiederkehrende Bezüge, Einkommensteuerpflicht ab Übersteigen der Rentenkapitalisierung) besteuert.
Private Sonderausgaben
Die eigentlich notwendige vierte Stütze der "Säulenhalle" ist wohl die klassische private Pensions(zusatz)versicherung mittels Lebensversicherungsvertrag. Die Prämien sind, so-ferne eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart wird, als Sonderausgaben absetzbar - freilich nur in höchst bescheidenem Rahmen, ab höherem Einkommen überhaupt nicht. Die - bloß zeitversetzte - Vollbesteuerung der Renten beschert dieser Form der Eigenvorsorge die geringste steuerliche Attraktivität.
)
)
)
)