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Von Erika Bettstein

Wirtschaft

Die rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung, die Vermittlung von Wohnungen, Bildungsmaßnahmen sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche sind die Arbeitsschwerpunkte des Integrationsprojektes INTO-Wien. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Inneres, dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und dem Wiener Integrationsfonds (WIF) gefördert. In den 5 Bestandsjahren "hat sich sehr viel weiterentwickelt", berichtet Projektleiterin Alexandra Gröller.


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"Das vom Evangelischen Hilfswerk geführte INTO-Projekt leistet seit 1997 in Wien und seit 2001 auch in Salzburg einen wertvollen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen", erklärt Innenminister Ernst Strasser: "Das Projekt unterstützt Flüchtlinge in den für eine erfolgreiche Integration entscheidenden Bereichen Wohnen, Ausbildung und Arbeit. Neben der Vermittlung von Wohnungen, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche und der Organisation von Sprach- und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten Flüchtlinge auch eine begleitende Sozial- und Rechtsberatung." Ergänzend dazu würden die INTO-Mitarbeiter-Innen auch "bei auftretenden Konflikten mit anderen Hausparteien vermitteln und damit ein friedliches Zusammenleben fördern", stellt der Innenminister fest. Besonders freut Strasser, dass "das vom Bundesministerium für Inneres und vom Europäischen Flüchtlingsfonds finanzierte Projekt auch auf europäischer Ebene Anerkennung als bewährtes Modell für Integrationsarbeit fand".

Zum "normalen" Leben

Insgesamt 241 Personen sind in 5 Jahren INTO-Wien betreut worden. 119 Personen sind derzeit im Projekt. Im Lauf der Zeit hätte sich eine deutliche Verlagerung der Schwerpunkte auf Rechtsberatung, psychosoziale Betreuung sowie Unterstützung der ProjektteilnehmerInnen bei der Arbeitssuche herauskristallisiert. Seit 2001 werden eigene Kurs- und Qualifizierungsmaßnahmen konzipiert, organisiert und durchgeführt, berichtet Gröller. Seit dem Vorjahr verfügt das INTO-Projekt auch über ein eigenes Lager für Möbel und (andere) Sachspenden und einen VW-Bus für Transporte.

Im Rahmen des Projektes betreut werden anerkannte Flüchtlinge, Personen, die so genannten Refoulmentschutz gem. §§ 8 und 15 Asylgesetz¹) genießen, Personen mit humanitärer Aufenthaltsberechtigung gemäß § 10/4 Fremdengesetz²) sowie LangzeitasylwerberInnen mit einem Aufenthalt gemäß § 19 Asylgesetz³) mit einer Perspektive eines langfristigen Aufenthalts in Österreich. "Eine umfassende Begleitung der Migrantinnen und Migranten - von psychosozialer Betreuung über rechtliche Beratung bis zur Arbeits- und Wohnungssuche - ist das Erfolgsrezept von INTO-Wien", sagt Wiens Integrations-Stadträtin und Präsidentin des WIF, Renate Brauner: "Seit nunmehr fünf Jahren zeigen die Berater vom Evangelischen Flüchtlingsdienst, wie Integration in unserer Stadt gelebt wird."

Beratung für Unternehmen

Wichtig ist der kontinuierliche Kontakt zu den Behörden: "Wir arbeiten sehr gut mit dem Innenministerium und dem WIF, mit den Sozialreferaten und den AMS-Geschäftsstellen zusammen", betont Gröller.

Aber auch die Volkshochschulen, die Orientgesellschaft, das Sprachinstitut Alpha, die Internationalen Wiener Hochschulkurse und der Verein für Frauenintegation Amerlinghaus zählen zu den Projektpartnern, genauso wie andere humanitäre Organisationen. "Laufend halten wir natürlich auch Kontakte zu Hausverwaltungen und zu Unternehmen, die ProjektteilnehmerInnen beschäftigen", so Gröller. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche zählt sie "zu einer der zeitintensivsten Betreuungstätigkeiten". Nach einem Ausbildungs- und Qualifikationenclearing und der Abklärung der rechtlichen Situation der Betreuten, die vom Ausländerbeschäftigungsgesetz erfasst sind, geht es an die Jobsuche via Zeitungen, AMS und Internet. Die ganzheitliche Betreuung erweist sich als erfolgreich, sagt Gröller: "Nach durchschnittlich 21 Monaten im Projekt sind die KlientInnen zu mündigen Mitgliedern der österreichischen Gesellschaft geworden, von denen wir alle profitieren können."

¹) Personen mit befristeter Aufenthaltsberechtigung bzw. wenn eine Abschiebung in den Herkunftsstaat nicht zulässig ist.

²) Für Personen, deren Leben in ihrem Herkunftsland gefährdet ist.

³) Betrifft Personen mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung.

Informationen: INTO-Wien, Steinergasse 20/15, 1170 Wien, Tel.: 402 39 82, Fax: 402 39 82 20, E-mail: into-w@diakonie.at