)
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) über Corona-Strafen, das Ibiza-Video, die WKStA und lange Ermittlungsverfahren.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Es war ein für Friedenszeiten einmaliger Shutdown, den die türkis-grüne Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verordnete. Die Grund- und Freiheitsrechte wurden massiv eingeschränkt. Der Vorwurf, dass dabei rechtsstaatlich nicht sauber gearbeitet wurde, wird immer lauter.
Bei den Ausgangsbeschränkungen kommunizierte die Regierung offensichtlich etwas anderes, als rechtlich geregelt wurde. Verwaltungsgerichte heben vermehrt Corona-Strafen auf, weil die Behörden zu Unrecht gestraft haben. Die "Wiener Zeitung" sprach mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne) über den Lockdown, behördeninterne Konflikte um das Ibiza-Video und Aktenleaks.
"Wiener Zeitung": Frau Ministerin, immer mehr Verwaltungsgerichte erklären, dass Strafen wegen angeblicher Corona-Verstöße unzulässig waren. Wie konnte das passieren?Alma Zadic: Unsere Demokratie basiert auf den drei Grundpfeilern Legislative, Exekutive und Judikative. Gerade in Krisen zeigt sich, wie wichtig diese Dreiteilung ist. Die Gerichte überprüfen die Vollziehung: Von daher ist es auch richtig, dass im Zuge von Beschwerden nun Bescheide angefochten und auch aufgehoben werden können, wenn es Fehler gegeben haben sollte.
Ein Rechtsstaat lebt aber vom Vertrauen der Menschen. Wenn es nun zu einer zweiten Corona-Welle kommt: Besteht dann nicht die Gefahr, dass die Bevölkerung sich nicht mehr so diszipliniert an Einschränkungen hält, weil sie deren Gültigkeit anzweifelt?
Diese Pandemie ist für alle enorm herausfordernd. Niemand hatte zuvor etwas Vergleichbares erlebt und von daher gab es keine Blaupausen, an denen wir uns hätten orientieren können. Für mich ist entscheidend, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat intakt ist - und genau das sehe ich jetzt gestärkt. Die Menschen sehen, dass Entscheidungen überprüft und, wenn nötig, aufgehoben werden. Der Großteil der - unter großem Zeitdruck entstandenen - Gesetze und Verordnungen hält ja auch.
Soll es eine Generalamnestie für Corona-Strafen geben?
Das fällt nicht in meine Zuständigkeit und muss von Gesundheits- und Kanzleramtsministerium geprüft werden.
Apropos Vertrauen: Der öffentlich ausgetragene Konflikt zwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der polizeilichen "Soko Tape" im Innenministerium beschädigte das Vertrauen in die Ermittlungen zum Ibiza-Video. Was steckt hinter dieser Auseinandersetzung?
Die Zusammenarbeit zwischen der WKStA und den Ermittlern funktioniert grundsätzlich sehr gut. Derzeit werden im Ibiza-U-Ausschuss all die Themen, die 2019 aufgetaucht sind, aufgearbeitet: Darunter die mögliche Befangenheit eines "Soko-Tape"-Ermittlers, der Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache eine SMS geschrieben hat. Nachdem dieser Beamte vom Fall abgezogen wurde, hat sich auch die Zusammenarbeit wieder verbessert.
Stecken denn lediglich diese Befangenheitsvorwürfe hinter dem Konflikt?
Es ist dies einer der Hauptvorwürfe aus 2019, der jetzt im U-Ausschuss eben wieder groß diskutiert wird.
Dennoch tauchen immer wieder neue Dispute auf: So hat die "Soko Tape" nur die Staatsanwaltschaft Wien, nicht aber die WKStA über den Fund des Ibiza- Videos informiert. Und auch innerhalb der Staatsanwaltschaften wurde diese Information nicht weitergegeben. Was unternehmen Sie, um diese internen Konflikte zu lösen?
Dass die Soko Tape nur die eine, aber nicht die andere Staatsanwaltschaft informiert hat, hat uns tatsächlich irritiert. Nichtsdestotrotz führen meine Mitarbeiter und ich Gespräche, um eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu gewährleisten. Das ist auch notwendig, um das gegenseitige Vertrauen zu stützen.
Planen Sie eine Reform der WKStA?
Ich plane nicht, die WKStA zu zerschlagen und die Wirtschafts- von den Korruptionsstrafsachen zu trennen. Denn Wirtschaft und Korruption können eng verflochten sein. Es ist sehr wichtig, dass es eine darauf spezialisierte Behörde gibt.
Die WKStA wird aber immer wieder wegen jahrelanger Großverfahren wie dem Buwog-Prozess kritisiert. Wie wollen Sie verhindern, dass weitere Verfahren derart ausufern?
Wir wollen bei großen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren effizienter werden. Es wird ab Herbst eine Evaluierungsgruppe geben, die sich vergangene Großverfahren anschaut. Dabei geht es darum: Was können wir aus der Vergangenheit lernen und für die Zukunft mitnehmen?
Können Sie konkreter werden?
Die Gruppe wird überprüfen, was gut und was nicht gut funktioniert und warum etwas länger gedauert hat. Ich möchte betonen, dass wir durch das neue Budget auch mehr Stellen für Staatsanwälte geschaffen haben. Das ermöglicht, dass an Großverfahren künftig verpflichtend zumindest zwei Staatsanwälte arbeiten. Für den ganzen Eurofighter-Akt war in der Vergangenheit etwa nur ein Staatsanwalt zuständig.
Ein weiteres Großverfahren ist die Causa Casinos. Bereits im August 2019 gab es bei Beschuldigten Hausdurchsuchungen. Im U-Ausschuss haben nun im Juni 2020 einige von ihnen erklärt, dass sie noch immer nicht von der WKStA vernommen wurden. Besteht die Gefahr, dass sich auch diese Causa wieder über unzählige Jahre erstreckt?
Das ist ein Großverfahren, das die ganze Republik beschäftigt. Mehrere Staatsanwälte und Wirtschaftsexperten arbeiten daran. Ich bin zuversichtlich, dass hier sehr rasch ermittelt wird.
Aber wenn bei jemandem eine Hausdurchsuchung im August 2019 durchgeführt wurde und diese Person bis jetzt nicht vernommen wurde: Ist das nicht rechtsstaatlich bedenklich?
Ich habe größtes Vertrauen, dass die Staatsanwälte zügig arbeiten. Ich mische mich auch nicht in laufende Ermittlungen ein. Fest steht aber, dass es eine dreiinstanzliche Fachaufsicht gibt: Entscheidungen der Staatsanwälte werden auch überprüft.
Medial dringen permanent Akten aus laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit. Haben Sie ein Konzept, um die Rechte der Beschuldigten zu schützen gegenüber Spins - von welcher Seite die auch immer kommen mögen?
Es geht nicht an, wenn Personen aus der Zeitung erfahren, dass sie verdächtigt werden und was ihnen vorgeworfen wird. Ich werde alles tun, um die Nachvollziehbarkeit des Aktenzugriffs innerhalb der Justiz zu erhöhen. Mit der Digitalisierung des Strafrechtsaktes, die Mitte 2021 abgeschlossen werden soll, werden alle Zugriffe protokolliert. Ich kann jederzeit erfahren, wann und wer Zugriff hat. Was wir aber nicht verhindern können, ist, dass Anwälte Aktenteile für Litigation-PR verwenden: Das ist gesetzlich so geregelt und das freie Recht der Verteidigung.
Eine andere Affäre, welche die Justiz lange beschäftigt hat, war die missglückte Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Wie wird ein solcher Super-Gau künftig verhindert?
Wir haben Mechanismen eingebaut, die ein solches Vorgehen verhindern können. Wenn es bei einer Behörde eine Hausdurchsuchung geben soll, ist zuerst ein Amtshilfeersuchen anzudenken. Die Amtshilfe geht der Hausdurchsuchung also vor. Es soll auch nicht mehr so einfach sein, in der Nacht einen Journalrichter per Telefon anzurufen und für eine der wichtigsten Sicherheitsbehörden die Genehmigung für eine Hausdurchsuchung zu verlangen. Der Richter soll künftig Aktenteile bekommen und nicht nur per Telefon erklärt bekommen, was geplant ist. Seine Entscheidungen sollen auch schriftlich erfolgen.