Gesetz erlaubt Verschiebung aufgrund von IT-Problemen.
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Wien. Der für 1. November geplante Start des Zentralen Personenstandsregisters kann sich um siebeneinhalb Monate verzögern: Die Koalition hat einen Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht, durch den die Einführung des Personenstands- sowie des Staatsbürgerschaftsregisters bei andauernden technischen Problemen bis 15. Juni 2015 verschoben werden kann.
Innenministerium hält an Einführung mit November fest
Dafür müsste das Innenministerium eine Verordnung erlassen. Dort geht man zwar weiterhin davon aus, dass das Register trotz "technischer Herausforderungen" pünktlich starten kann, wie Sprecher Karl-Heinz Grundböck sagt. Sollte sich jedoch "zeitnah" vor dem 1. November zeigen, dass die Probleme weiterhin bestehen, könne die Einführung des Registers nun verschoben werden.
Der Start des IT-Systems, das Daten zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen zentral erfasst, wurde bereits 2013 um ein Jahr verschoben - ebenfalls wegen technischer Probleme. Noch immer sind diese nicht gelöst: Daten können nicht oder nur unvollständig in die Datenbank übertragen werden, Schulungen für Standesbeamte müssen abgebrochen werden, weil das System nicht funktioniert, sagt SPÖ-Nationalratsabgeordnete Andrea Lueger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe.
Das Personenstandsregister soll Behördenwege ersparen. Mit der gleichzeitigen Einführung des Staatsbürgerschaftsregisters können Behörden unabhängig vom Wohnsitz Staatsbürgerschaftsnachweise ausstellen.