Standesbeamte fürchten Chaos wegen technischer Probleme beim zentralen System - Innenministerium hält an Einführung mit 1. November fest.
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Wien. Mit 1. November - ein Jahr später als ursprünglich geplant - hätte das Personenstandsregister eingeführt werden sollen, mit dem Daten zu Geburten, Eheschließungen und Todesfällen zentral erfasst werden. Doch nun wackelt dieser Termin erneut - und wieder einmal sind technische Probleme schuld. "Das System funktioniert noch immer nicht. Bei manchen Schulungen fahren Standesbeamte unverrichteter Dinge nach Hause, weil sich das Programm nicht hochfahren lässt", so Angela Lueger, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Die Nationalratsabgeordnete plant daher einen Gesetzesentwurf, der eine nochmalige Verschiebung des Starttermins durch eine Verordnung der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner möglich macht. "Wir stehen hinter dem Register. Aber das System sollte erst dann ans Netz gehen, wenn es funktioniert", sagt Lueger. Derzeit sei nicht gewährleistet, dass Bürger nach der Umstellung am gleichen Tag mit dem benötigten Dokument nach Hause gehen können.
Innenministerium: "Arbeiten mit Hochdruck an Umstellung"
"Wir bemühen uns, den Termin 1. November zu halten, dieser ist gesetzlich vorgegeben. Wir haben aber noch große EDV-technische Herausforderungen zu bewältigen und arbeiten mit Hochdruck daran", sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Konkret gebe es Kompatibilitäts-Probleme, die in den Standesämtern vorhandenen Daten in das neue, zentrale Personenstandsregister zu überspielen. Fast ident waren die Aussagen des Innenministeriums vor einem Jahr - dann wurde der Start verschoben.
Bisher haben Städte und Gemeinden die Daten über Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle sehr unterschiedlich geführt und verarbeitet. Bis zu einer Million Postsendungen wurden als Mitteilungen zwischen den Behörden in Papierform verschickt. Mit dem Personenstandsregister sollen Geburten-, Sterbe- und Heiratsbücher der Vergangenheit angehören. Wer heiratet oder ein Kind bekommen hat, musste bisher bis zu drei Standesämter kontaktieren, um alle erforderlichen Urkunden zu erhalten. Mit dem Register sollen Standesbeamte beispielsweise die Abschrift aus dem Geburtenbuch, die für das Aufgebot zur Eheschließung nötig ist, online abrufen können. Bisher musste die Abschrift (für Geburten bzw. Todesfälle ab 1939) beim Standesamt oder Magistrat, das für den Geburts- bzw. Sterbeort zuständig ist, angefordert werden.
Auch wenn die Daten künftig online abrufbar sein sollen - Gebühren werden weiterhin fällig. Eine Abschrift aus dem Geburten- oder Sterbebuch kostet derzeit 9,30 Euro an Bundesgebühr und Bundesverwaltungsabgabe.