Bürgerbeteiligungsplattform findet das neue Gesetz nicht ausreichend.
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Wien. Bürgerbeteiligung wird in Österreich und in Wien immer größergeschrieben. Neben der österreichweiten Volksbefragung am kommenden Wochenende und der Wiener Volksbefragung im März wurde Anfang des Jahres von allen Wiener Rathausparteien das neue Petitionsrecht beschlossen. Auch wenn es nach den euphorischen Meldungen über die Allparteienzustimmung zum Gesetz anders gewirkt hat - sofort eine Petition einzureichen, geht nicht: Dazu fehlt noch die Verlautbarung, mit der das Gesetz gültig wird. Diese soll nach Auskunft des Verfassungsdienstes Anfang kommender Woche erfolgen.
Staatsbürgerschaft nebensächlich
Während es auf Bundesebene schon lange die Möglichkeit gibt, Petitionen einzureichen, ist es in Wien eine neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Daher könne man noch nicht sagen, wie viele und in welchen Bereichen diese eingereicht werden, so David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen, der das Gesetz mitverhandelt hat: Auf kommunaler Ebene könne man wohl davon ausgehen, dass es weniger um Gesetzesänderungen wie im Bund gehen werde, "sondern um klassisch kommunalpolitische Angelegenheiten". Mit 500 Unterschriften soll es in Zukunft möglich sein, eine Petition einzureichen. Auch online soll das funktionieren, wie es auch auf nationaler Ebene möglich ist. Unter www.parlament.gv.at können im Internet laufende Petitionen im National- und Bundesrat sowie Bürgerinitiativen im Nationalrat online unterschrieben werden.
Verbindlicher als Unterschriftenlisten
Eine Petition einreichen können alle Wiener, die in der Stadt ihren Hauptwohnsitz und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist die Staatsbürgerschaft nebensächlich: Wer in Wien wohnt, ist petitionsberechtigt.
Für Ellensohn ist durch das neue Petitionsrecht durchaus mehr Rechtsverbindlichkeit als bei einfachen Unterschriftenlisten gegeben, da es einen Ausschuss gibt, in dem über die Petition geredet werden muss, wobei der Antragsteller auch selber zu Wort kommt. "Gleichzeitig ist es aber durchaus noch ein Instrument, das leicht gehandhabt werden kann, weil eine Petition eine formlose Sache ist", so der Grüne.
Auch wenn es durch das Einbringen in den Petitionsausschuss etwas verbindlicher ist als eine einfache Unterschriftensammlung - Herta Wessely von der Bürgerbeteiligungsplattform "Aktion 21" ist skeptisch: "Es ist schon ein Ansatz, aber es ist noch nicht genügend. Gut, dann kommt es in den Ausschuss und wird dort behandelt." Sie befürchtet, dass es genauso sein könnte wie bei den Bürgerversammlungen, wo Bürger zwar ihre Meinung kundtun dürfen, sich aber oft nichts ändere und es dann heiße, man habe die Bürger eingebunden. Auch wenn die Bürgerinitiativen immer mehr werden, derzeit ist Wessely aus ihrem Umfeld noch keine Anfrage für eine Wiener Petition bekannt.
Das größte Problem der Bürgerbeteiligung bleibt ihrer Meinung nach weiter bestehen: "Das Wichtige ist die rechtzeitige Information, die Transparenz und eine nachfolgende Diskussion. Bürger wollen nicht immer alles verhindern, sie wollen mehr eingebunden sein. Unverbindlichkeit ist das größte Manko."