Die politische Vorgabe ist klar: Durch niedrigere Zahlungsauflagen, eine geringere Stigmatisierung für Unternehmer und einen sechsmonatigen Gläubigerschutz sollen künftig deutlich mehr insolvente Unternehmen saniert werden als bisher. Ob die geplante Insolvenzrechts-Reform tatsächlich dafür sorgen wird, dass sich Pleite-Firmen scharenweise wie Phönix aus der Asche erheben, bleibt aber abzuwarten.
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Vieles deutet darauf hin, dass die Regierung in erster Linie versucht, jenen Betrieben zu helfen, die im Rahmen der Wirtschaftskrise mehr oder minder unverschuldet in eine Notsituation geraten sind: Es gehe darum, die Substanz der heimischen Wirtschaft zu erhalten, um bei einem allfälligen Konjunkturaufschwung vorne mit dabei sein zu können, meint etwa Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Dass die Insolvenzrechts-Reform auf einen Schlag die Pleiten-Landschaft in Österreich auf den Kopf stellen wird, glaubt offenbar auch der Minister nicht: Zwar sei es das Ziel, die Zahl der Firmen-Zerschlagungen um 20 bis 30 Prozent zu reduzieren; dies wäre aber wohl erst nach etwa drei Jahren messbar, wenn sich das System eingespielt hat.
Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband von 1870 verweist darauf, dass die Sanierungsquote in Österreich mit rund einem Drittel aller Insolvenzfälle ohnehin sehr hoch sei. Der überwiegende Teil dieser Sanierungen findet im Rahmen eines Zwangsausgleichs unter der Ägide eines Masseverwalters statt. Nun wird eine Sanierungsmethode forciert, bei der die Firmenleitung in der Hand des Unternehmers bleibt. Es sei aber unsicher, so Kantner, ob dies die gute Sanierungsquote noch weiter erhöhen werde.
Was steigen könnte, sind die Zahlungen an die Gläubiger: Die Novelle zielt darauf ab, Firmenchefs den Gang zum Insolvenzgericht zu erleichtern - und zwar, bevor vom Unternehmen nichts mehr übrig ist. Bleibt den Unternehmen mehr Substanz, fällt auch mehr für die Gläubiger ab.
Letztlich stellt sich aber die Frage, wie es mit den Unternehmen nach der Sanierung weitergeht: Waren Managementfehler (und nicht die Krise) an den Problemen schuld, ist eine Sanierung unter der bestehenden Firmenleitung wohl nicht in allen Fällen zielführend. Hier werden die Gerichte ein genaues Auge auf die Vorgänge werfen müssen, damit der Pleitegeier nicht sofort wieder zu kreisen beginnt.
Siehe auch:Zweite Chance für Pleite-Firmen