Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. | Sehr schwierige Rechtsdurchsetzung bei Streitigkeiten. | Große Wertsteigerung bei .at-Domains. | Wien. Wer sich im Internet eine Domain sichern will, muss schnell sein. Denn hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und eine Domain gibt es immer nur einmal - schlecht für die Maiers und Hubers hierzulande. Diese werden wegen der Häufigkeit ihrer Nachnamen kaum Chancen haben, eine .at-Domain mit ihrem Namen zu registrieren. Wer einen ausgefalleneren Namen hat, hat es schon leichter.
Grundsätzlich ist bei der Registrierung von Domains aber immer Vorsicht geboten. "Man muss aufpassen, dass der Begriff nicht markenrechtlich geschützt ist", warnt Rechtsanwalt und IT-Rechtsexperte Axel Anderl von der Kanzlei Dorda Brugger Jordis im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
Allerdings ist der Markenschutz beschränkt. Er erstreckt sich immer nur auf bestimmte Kategorien. So kann etwa ein Tischler unter derselben Marke tätig werden wie ein Rechtsanwalt, ohne dass er damit gegen das Gesetz verstößt.
Allgemeine Begriffe wie Reise oder Urlaub könnten laut Anderl hingegen nicht geschützt werden. Solche Wörter sind also ohne Bedenken als Domains registrierbar - vorausgesetzt, sie sind nicht schon vergeben.
Wer eine .at-Domain registrieren lassen will, sollte sich vorab auf www.nic.at informieren. Über eine Suchmaske erfährt man, ob der Name überhaupt noch frei ist.
Böse Absichten
Der harte Kampf um die Domains liegt wahrscheinlich auch an deren rasanter Wertsteigerung. War eine .at-Domain 2007 durchschnittlich 800 Euro wert, so sei ihr Preis 2008 auf 1100 Euro gestiegen, erzählte Rechtsanwalt Kai Recke von Sedo GmbH bei einer Domainrechtsveranstaltung am Donnerstagabend.
Kein Wunder, dass die Rechtsstreitigkeiten um die Namen von Webseiten zunehmen. Dabei kommt es auch immer wieder zu unfeinen Raubversuchen: Sogenannte "Grabber" lassen sich in ihrer Profitgier Domains registrieren, mit denen sie selber nichts am Hut haben, um diese dann später um teures Geld an Interessenten verkaufen.
Wer in solch einer bösen Absicht handelt, hat jedoch schlechte Karten, weiß Anderl. "Es ist nicht erlaubt, jemand anderen durch das Blockieren der Domain zu behindern."
Trotzdem sei die Rechtsdurchsetzung "schwierig, weil die Gegner meist sehr gewieft sind und im Ausland sitzen". Darüber hinaus bekommt der, der ein Verfahren gegen einen Grabber anstrengt und gewinnt, auch nicht automatisch den Domain-Namen übertragen. Stattdessen wird die Domain gelöscht und ist wieder frei zu vergeben. Sie könnte also abermals von jemandem erworben werden, der kein Recht daran hat. Experten fordern daher einen direkten Übertragungsanspruch.