Freilassing ist vorläufig wieder um eine Attraktion ärmer. Gemeint ist das steuergünstige Pkw-Leasing durch österreichische Unternehmer in diesem bayerischen Grenzort. Dabei lässt der Europäische Gerichtshof in dem anhängigen Verfahren doch erwarten, dass heimische Autolenker nicht nur den ausländischen Vorsteuerabzug ausnützen können, sondern beim Grenzübergang auch der bösen Eigenverbrauchsbesteuerung entkommen könnten.
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Doch was von den fiskalischen Oberen in der Wiener Himmelpfortgasse für diesen Fall seit jeher angedeutet worden war, tritt nun tatsächlich ein. In einer Blitzaktion kehrten sie eine hilfreiche Aussage aus der EU-weiten Mehrwertsteuer-Richtlinie hervor. Dieser Kodex besagt, dass ein Mitgliedsstaat aus konjunkturellen Gründen für eine bestimmte Zeit eine ersatzweise Umsatzsteuer erheben darf, wenn beim Erwerb (oder beim Leasing) eines Gutes keine Mehrwertsteuerbelastung vorgängig war.
Die mögliche abträgliche Konjunkturentwicklung sei nicht von der Hand zu weisen, meinten die Leute von der Finanz. Immerhin wäre ohne die heimische Mehrwertsteuerbelastung eine massive Verlagerung des Inlandsleasings und des Inlandskaufes in das Ausland zu befürchten.
Die mit den zuständigen EU-Gremien vorgenommenen Konsultationen brachten temporäres Verständnis für die österreichischen Fiskal-Überlegungen. Auch das demnächst zu erwartende, für Österreich negative Urteil des EuGH wird daher nicht verhindern, dass bis Ende 2005 auch weiterhin eine Eigenverbrauchsbesteuerung beim Pkw-Leasing im EU-Ausland durch österreichische Unternehmer zulässig ist.