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Plädoyer für die gemeinsame Obsorge

Von Katharina Schmidt

Politik

Justizministerin Bandion-Ortner will einen Automatismus. | "Wiener Zeitung": Sie planen eine automatische gemeinsame Obsorge nach der Scheidung. Warum? | Claudia Bandion-Ortner: Die gemeinsame Obsorge wirkt deeskalierend und sorgt für eine bessere Gesprächsbasis zwischen den Eltern. Sie ist der natürliche Zustand, unnatürlich und aufgezwungen ist das Ausschalten eines der leiblichen Elternteile. Gemeinsame Obsorge bedeutet einfach nur, bei den wichtigen Entscheidungen eine Mitsprache zu haben.


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Wenn alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam gefällt werden, besteht da nicht die Gefahr, dass es erst recht zu Streitigkeiten auf dem Rücken des Kindes kommt?

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss ohnehin der Richter entscheiden. Studien belegen aber, dass es weniger zu Streitfällen kommt, wenn die Eltern nicht um die Elternrolle kämpfen müssen.

Wie verhindert man, dass das Kind dauernd hin- und hergeschoben wird?

Die Problematik der Betreuung muss man getrennt von der Obsorge sehen. Das muss man mit einem durchsetzbaren Besuchsrecht lösen. Es gibt einige wenige Fälle, wo die Doppelresidenz funktioniert, das kann man aber nicht aufzwingen.

Soll das Besuchsrecht auch reformiert werden?

Ja. Die Verfahren dauern derzeit oft lange, weil Gutachten eingeholt werden. Wir überlegen, wie man die Verfahren verkürzen kann, damit es nicht dazu kommt, dass der Vater Monate oder Jahre seine Kinder nicht zu Gesicht bekommt.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer lehnt einen Automatismus ab, weil dann nicht mehr "hinter die Kulissen" geschaut würde. Wie stellen Sie sicher, dass das Kindeswohl beachtet wird?

Die Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich wird auf das Kindeswohl Bedacht genommen. Sobald in einem Scheidungs- oder Strafverfahren oder durch den Antrag eines Elternteils deutlich wird, dass sich ein Elternteil wider das Kindeswohl verhält, wird diesem die Obsorge entzogen.

Bis wann soll das Gesetz in Kraft treten?

Das kann man noch nicht sagen. Die Familienrechtsenquete am 24. Juni ist der Startschuss. Ich möchte das auf breiter Basis, auch mit den Gegnern, diskutieren. Es wird dann verschiedene Arbeitsgruppen geben. Die Meinung innerhalb der SPÖ dazu ist nicht einheitlich.

Soll es Strafen geben?

Von Strafen halte ich nicht viel, weil das wieder die Kinder trifft. Wir müssen im Vorfeld der Gerichtsentscheidungen ansetzen - durch Mediation und den Ausbau der Familiengerichtshilfe.

Wie soll sich das budgetär ausgehen?

Konkrete Finanzierungspläne gibt es noch nicht. Ich sehe hier auch die Jugendwohlfahrt gefordert, mit der müssen wir kooperieren.

Soll es einen Automatismus für Unverheiratete geben?

Das kann ich mir schwer vorstellen, weil es dazu führen könnte, dass Frauen den Vater gar nicht angeben. Ein wichtiger Schritt war hier die Einführung einer Informationspflicht. Es gibt auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Ungleichstellung unehelicher Väter kritisiert. Wir warten ein zweites Verfahren ab und dann schauen wir, ob wir legistisch einen Änderungsbedarf haben.

Claudia Bandion-Ortner (43) war Richterin und ist seit 2009 Justizministerin.