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Plagiat und Peinlichkeit

Von Reinhard Viertl

Gastkommentare
Reinhard Viertl war Vorsitzender der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen Personals der österreichischen Universitäten und Ordinarius für Angewandte Statistik an der Technischen Universität Wien.
© privat

Die Rolle der Betreuer und Gutachter von Diplomarbeiten und Dissertationen ist bisher unterbelichtet.


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Die mediale Diskussion der aktuellen Misere bezüglich wissenschaftlicher Arbeiten einer Ministerin ist interessant, da sie einen wesentlichen Aspekt nicht entsprechend einbezieht: die Verantwortung der Betreuer beziehungsweise Gutachter von Diplomarbeiten und Dissertationen. Diese Arbeiten werden hoffentlich von qualifizierten Wissenschaftlern betreut und beurteilt. Daher müssten sie, bei positiver Beurteilung, den einschlägigen Qualitätskriterien genügen. Sollte dem nicht so sein, fragt man sich, ob die Betreuer und Gutachter sorgfältig gearbeitet haben, was doch zu erwarten wäre.

Während bei Diplomarbeiten ein wesentlicher Aspekt das Abschreiben ohne Angabe zugehöriger Zitate ist, was der Sorgfalt und Redlichkeit des Verfassers obliegt, haben ernstzunehmende Dissertationen eigenständige wissenschaftliche Resultate des Dissertanten zu enthalten. Ordentliche Betreuer von Dissertationen müssen in der Lage sein, dies eindeutig zu erkennen, wenn sie die Arbeit entsprechend betreut haben und die aktuelle Forschungssituation im gegenständlichen Wissensgebiet kennen.

Bedenkt man, dass Dissertationen von mindestens zwei unabhängigen Gutachtern zu bewerten sind, so sollte in einem kritischen Fall die Rolle der Gutachter hinterfragt werden. Wenn dies nicht geschieht, bevor man über Kandidaten den Stab bricht, ist dies sehr peinlich für die Gutachter und stellt dem Wissenschaftsbetrieb ein schlechtes Zeugnis aus. Vielleicht liegt es auch daran, dass manche Lehrpersonen zu viele Arbeiten betreuen.

Bevor man eine Person verunglimpft, sollte man, im Sinne wissenschaftlicher Sorgfalt und menschlicher Fairness, auch die Arbeit der Gutachter ins Kalkül ziehen. Zur Betreuung von Dissertationen sollten nur hinreichend qualifizierte Personen zugelassen werden. Ist dies nicht der Fall, so ist dies peinlich, nicht für die Kandidaten, sondern für die Betreuer, die Gutachter und auch die Institutionen, die akademische Titel vergeben.