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Plötzlich Politiker

Von Katharina Schmidt

Politik

Wahlbeteiligung steigt, da alle mitreden wollen und können - nicht nur Utopie.


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Wien. 2018 ist ein gutes Jahr für die österreichische Demokratie. Vielleicht ist die große Koalition Geschichte, vielleicht nicht. Klar ist, dass die Wahlbeteiligung massiv gestiegen ist und sich die Bevölkerung auch zwischen den Urnengängen aktiv für das interessiert, was im Staat vorgeht - auch deswegen, weil sie darf.

Was ist passiert? Gleich nach der Regierungsbildung Ende 2013 hat die Koalition einen Großputz im Parlament veranstaltet und dabei zahlreiche Pläne in der Schublade gefunden, die auf den zweiten Blick - und befreit von der Last des Wahlkampfs - ganz vernünftig aussahen. Zunächst goss man Anfang 2014, also ziemlich genau fünf Jahre nach einer entsprechenden Einigung aller damals im Parlament vertretenen Parteien - ein ganz verstaubtes Konzept aus dem Jahr 2009 in ein Gesetz: Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist seither auch einer Minderheit von Abgeordneten möglich. Auch im U-Ausschuss selbst gibt es bei vielen Fragen ein Minderheitsrecht - zum Beispiel kann eine Minderheit Auskunftspersonen laden oder Akten anfordern. Um das Parlament nicht zu überfordern, darf immer nur ein U-Ausschuss stattfinden, in Streitfragen entscheidet der Verfassungsgerichtshof als Schiedsstelle. TV-Übertragungen der Sitzungen sind erlaubt.

Die Partizipation der Bevölkerung ist besser als früher, weil Volksbegehren nicht mehr in der Schublade verschwinden. Stattdessen haben sich Regierung und Opposition gemeinsam darauf geeinigt, Volksbegehren ernst zu nehmen. Jedes Volksbegehren, das ausreichend unterstützt ist, also mindestens 100.000 Unterstützungsunterschriften hat, wird im Parlament in einer eigenen Sondersitzung behandelt, die Initiatoren erhalten ein Rederecht. Halten sie das Begehren nicht für ausreichend behandelt, können sie bei einer Unterstützung von zehn beziehungsweise fünfzehn Prozent (bei Verfassungsmaterien) eine Volksbefragung einleiten. Dazu muss ein konkreter Gesetzesvorschlag vorliegen, der nicht gegen EU-Recht, Völkerrecht oder die Grund- und Freiheitsrechte verstoßen darf. Der Nationalrat kann einen Gegenvorschlag vorlegen. Die Anliegen qualifiziert unterstützter Volksbegehren müssen auch einer Begutachtung unterzogen werden. Das Ergebnis der Volksbefragung ist nicht bindend.

Dieser Kompromiss war nicht einfach durchzubringen, da er den einen zu wenig weit ging (sie hätten gerne verpflichtende Volksabstimmungen gesehen), den anderen indes zu weit (Experten sahen eine Gefahr für das System an sich).

Das Interesse an staatlichen Vorgängen geweckt hat schließlich ein anderes Gesetz, das die neue Regierung rasch nach der Nationalratswahl 2013 umgesetzt hat: Das Amtsgeheimnis wurde in eine Informationspflicht umgekehrt, die nur dann eingeschränkt wird, wenn einer Veröffentlichung wichtige Interessen, etwa der Sicherheitspolitik, der Landesverteidigung oder auch wichtige wirtschaftliche Gründe, entgegenstehen. Von der automatischen Veröffentlichungspflicht in einer allgemein zugänglichen Datenbank betroffen sind alle Organe der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung sowie alle vom Rechnungshof geprüften Firmen. Wenn ein Bürger eine spezielle Frage hat, muss sie ihm rasch und kostenlos beantwortet werden, in Streitfällen schlichtet ein Informationsbeauftragter.

Bessere Gesetzesqualität

Die Bevölkerung ist nun mündiger, die Politik fällt ihre Entscheidungen mit mehr Bedacht - die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, Greco, stellt Österreich das beste Zeugnis aus. Dass die Wahlbeteiligung steigt, ist schließlich auch einer massiven Verbesserung der Gesetzesqualität geschuldet - der Legislativdienst des Parlaments wurde aufgestockt, die Abgeordneten haben mit einer Budgetumschichtung mehr qualifizierte Mitarbeiter an ihrer Seite. Dazu kommt, dass die Hürden für den Erhalt einer Staatsbürgerschaft so gesenkt wurden, dass die Kluft zwischen den Regierten und denen, die die Regierenden wählen, von Jahr zu Jahr kleiner wird.