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Seit Jahresbeginn werden immer mehr psychisch kranke Menschen wieder gesundgeschrieben. Ein politischer Auftrag?
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Wien. Es gibt verhältnismäßig viele Mindestsicherungsbezieher in Wien, etliche davon haben eine psychiatrische Erkrankung und können aufgrund dessen nicht arbeiten. Die meisten von diesen Menschen bekommen auch keine Pension, sondern sind Mindestsicherungsbezieher. Um die Mindestsicherung aufgrund einer psychischen Erkrankung erhalten zu können, muss beim Magistrat regelmäßig ein Antrag gestellt werden, wo geprüft wird, ob die die betroffene Person weiterhin die Mindestsicherung beziehen kann oder nicht.
Bis 2017 hat die entsprechenden Gutachten die Sigmund-Freud-Universität (SFU) im Auftrag der MA40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) vorgenommen und durchschnittlich 195 Personen pro Jahr wieder als "arbeitsfähig" ausgewiesen. Seit Beginn des Jahres werden die Begutachtungen von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt - seitdem wurden allein bis Ende September 1472 als psychisch krank gemeldete Personen wieder als "arbeitsfähig" eingestuft - das geht zumindest aus den Zahlen der MA40 hervor.
"Die werden alle reihum gesundgeschrieben, sind plötzlich arbeitsfähig, müssen zum AMS, sagen dort, dass sie nicht arbeiten können, bekommen den Vermerk ,nicht vermittelbar‘, es folgt eine Kürzung der Mindestsicherung und im weiteren Schritt droht eine komplette Streichung", erklärt eine Psychotherapeutin und Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, die anonym bleiben will, in einem Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
So heißt es etwa ihr zufolge in einem Dokument des AMS: "Bei weiterer Weigerung beziehungsweise Vereitelung der Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme bzw. der Teilnahme an einer Fördermaßnahme, die auf die Integration in den Arbeitsmarkt abzielt, erfolgt eine weitere Kürzung der Leistung zur Deckung des Lebenunterhalts bis zu 100 Prozent."
"Heuer keine einzige Verlängerung"
"Das Problem ist, wenn Menschen keine Berufsausbildung haben, sind sie eigentlich immer vermittelbar, weil kein Berufsschutz existiert. So braucht man etwa für den Job als Portier weder Arme noch Beine. Und somit ist man immer arbeitsfähig, so die Ärztin. Sie berichtet von eigenen Patienten, die - ihren Angaben zufolge berechtigter Weise - 15 Jahre lang Mindestsicherung bezogen haben, plötzlich zur Arbeit gezwungen werden sollen. "Seit 2017 ist bei keinem einzigen meiner Patienten die Mindestsicherung verlängert worden", erklärt die Ärztin. Und viele ihrer Kollegen berichten Ähnliches.
Allerdings geht aus den Zahlen auch hervor, dass die SFU einen Großteil der Arbeitsunfähigkeits-Gutachten mit einer Frist versehen hat, während die PVA mehr dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt hat.
Warum allerdings so viele Menschen seit 2017 plötzlich wieder arbeitsfähig erklärt worden sind, kann niemand nachvollziehbar erklären. Im Magistrat verweist man auf die PVA und die seit 2017 gültige, neue Regelung. Auf Rückfrage der "Wiener Zeitung" bei der PVA heißt es, man sei nur Auftragnehmer. Beim AMS bestätigt man zwar den deutlichen Anstieg der Zahl von wieder arbeitsfähigen Personen seit Jahresbeginn, betont aber auch, dass man hier das letzte Glied der Kette sei. "Wir können nur versuchen, die Beschäftigungsfähigkeit, soweit das möglich ist, mithilfe der Reha-Schiene, Fit to work und unseren sozialökonomischen Betrieben wiederherzustellen. Dass das in jedem Fall gelingt, kann aber niemand garantieren", meint AMS-Sprecher Sebastian Paulik.
Die meisten Kunden der MA40 und der Sozialzentren sind sogenannte "Aufstocker" und beziehen Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Die Überprüfung dieser Personengruppe erfolge schon seit langem durch die PVA. Nur die Überprüfung der psychisch kranken Menschen sei bis zum Jahr 2017 von anderer Stelle erfolgt. Und das wollte man vereinheitlichen, erklärt wiederum ein Sprecher der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger.
"Eine Maßnahme zur Vereinheitlichung"
"Einen politischen Auftrag, auf diese Weise Kosten einzusparen, hat es aber definitiv keinen gegeben", betont der Sprecher. Abgesehen davon sei diese Veränderung bereits vorgenommen worden, als von Kürzungen der Mindestsicherung noch gar keine Rede war. Außerdem sei die damalige Sozialstadträtin Sonja Wehsely niemand gewesen, der solchen Signalen nachgegeben hätte. "Ich kann Ihnen versichern, dass es hier nur um eine Vereinheitlichungsfrage gegangen ist." Der Sprecher weist weiters darauf hin, dass die PVA selbstverwaltet agiere und dem Sozialministerium unterstehe - und dieses hätte im Gegensatz zu FPÖ und ÖVP Kürzungen nie befürwortet. "Das heißt, die könnten gar nicht auf unseren Befehl irgendetwas verschärfen."
Verantwortlich für diese Entwicklung ist also dem Anschein nach niemand. Übrig bleiben dennoch 1472 Menschen, die von heute auf morgen wieder "gesund" gemacht worden sind.

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