Mitbewerber der Casinos Austria im Visier der Justiz. | Wien/Bregenz. Mit anklagendem Gesicht zeigte Peter Zanoni Journalisten ein Überwachungsvideo aus einer seiner Pokerspiel-Stätten: Auf dem Film sieht man 20 bis 30 Polizisten, die durch die Glastür stürmen. Gäste, Kunden und Mitarbeiter werden verhört, Fragebögen ausgeteilt und sensible Dokumente mit der Digitalkamera festgehalten. Die Räumlichkeiten des Concord Card Casinos sind bald voll mit Polizisten - Zanoni behauptet, dass das Gebäude draußen von Uniformierten mit Hunden umstellt wurde. Die Aktion habe knapp zweieinhalb Stunden gedauert.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Polizei hielt Nachschau
"Das war völlig überzogen", meint die Rechtsanwältin des Kasinos, Angelika Tupy. "Der Staatsanwalt hatte allein einen Auftrag zum Beginn von Erhebungen ausgeteilt." Doch was sich auf den Überwachungsvideos abspielt, komme viel eher an eine Hausdurchsuchung heran. Bei dieser seien aber weder die Mitarbeiter noch die Gäste über ihre Rechte aufgeklärt worden, noch sei ihnen erklärt worden, in welcher Funktion sie nun verhört wurden. "Wir wissen nicht einmal, weswegen diesmal die Erhebungen begonnen haben", erklärt Tupy. "Wahrscheinlich versuchen sie wieder, uns einen Verstoß gegen das Glücksspielgesetz vorzuwerfen." Die Kunden würden bis heute noch von der Polizei angerufen und verhört.
"Ich werde wirklich bei jeder sich bietenden Gelegenheit vom Finanzministerium angezeigt", stöhnt Peter Zanoni, der Besitzer von Concord Card Casino, der 11 Pokerkasinos in Wien, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und eben Vorarlberg betreibt. "Ich kämpfe mittlerweile das 16. Jahr mit der österreichischen Justiz", fügt der Unternehmer hinzu. Dabei bestätigte ein Urteil aus dem Jahr 2005, dass Zanonis Pokerstätten gesetzeskonform sind.
Unabhängig von der Frage, ob Poker nun ein Glücksspiel ist oder doch ein Geschicklichkeitsspiel, müsste es Zanoni allerdings erlaubt sein, seine Pokerstätten zu betreiben. Denn eine Ausnahmeregelung im österreichischen Glücksspielgesetz besagt, dass Glücksspiele vom Monopol ausgenommen sind, wenn keine Ausspielung stattfindet. Das bedeutet, dass der Unternehmer den Spielern keinen Gewinn in Aussicht stellen darf - wie etwa beim Roulette. In Pokerkasinos wie bei Zanoni zocken die Gäste gegeneinander. Sprich, der Gewinn wird ihnen von ihrem Gegenüber in Aussicht gestellt. Die Bank spielt nicht mit. Der Croupier agiert nur als bezahlter Spielleiter, der die Einsätze kontrolliert.
Neblige Gesetzeslage
Das Glücksspielgesetz kennt allerdings noch einen anderen Paragraphen, in dem eine Ausspielung auch dann vorliegt, wenn die Möglichkeit zur Erlangung einer Gegenleistung zwar nicht vom Unternehmer direkt kommt, aber von diesem organisiert wird. Eine Gesetzesstelle, die man als Verbot von Zanonis Kasinos lesen kann - aber nicht muss. "Das Finanzministerium behauptet zwar, dass wir nicht anbieten dürfen. Aber die Gerichte haben bis jetzt immer in unserem Sinn entschieden."