Im Finanzministerium scheint man aus der Affäre rund um den Wiener Finanzdienstleister Amis gelernt zu haben. Nach dem Betrugsfall, bei dem 15.000 Anleger um insgesamt rund 65 Millionen Euro gebracht worden sind, pochen nun Geschädigte auf die Amtshaftung der Republik. Der Vorwurf: Amis sei von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nicht gut genug geprüft worden.
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Laut einem erstinstanzlichen Urteil muss der Staat für das Versagen seiner Behörde einstehen. Dafür, dass sich derartige - potenziell äußerst kostspielige - Forderungen an den Staat in Zukunft nicht wiederholen, ist aber gesorgt: In einem Nebensatz des Bankenhilfspakets wurde festgelegt, dass der Bund nur mehr für Schäden haftet, die die FMA den von ihr beaufsichtigten Institutionen zufügt. Anleger können demnach nicht mehr auf Amtshaftung hoffen.
Das bedeutet aber nicht, dass diese künftig schlechter aussteigen. Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) will nämlich die Sippenhaftung zwischen den heimischen Finanzdienstleistern verstärken.
Bisher zahlen Wertpapierfirmen erst nach Eintritt eines Schadensfalls einen begrenzten Teil ihres Eigenkapitals in einen gemeinsamen Entschädigungstopf ein. Die Folge: Bei großen Schadenssummen reicht das Geld nicht aus. In Zukunft müssen die Firmen regelmäßig und ohne Anlassfall Beiträge entrichten. Diese werden bei einer Versicherung angelegt, wodurch von Beginn an auch Großschäden gedeckt werden können. Reicht diese Versicherung nicht aus, müssen die Finanzdienstleister Sonderbeiträge leisten. Erst wenn diese Möglichkeit ausgeschöpft ist, springt der Staat ein.
Auf diese Weise sollen Ausfälle von bis zu 20.000 Euro pro Anleger ersetzt werden. Schlagend wird diese Garantie im Fall der Pleite eines Wertpapierunternehmens, falls dort betrügerischen Machenschaften stattgefunden haben.
Diese Neuregelung schafft freilich das Risiko der Geldanlage an sich nicht ab. Kursverluste werden nicht ersetzt. Fonds sind im Normalfall ohnehin nicht betroffen, da bei diesen das wirtschaftliche Wohlergehen der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft für den Investor eine untergeordnete Rolle spielt.
Geht eine dieser Gesellschaften pleite, hat dies keinen Einfluss auf den Fortbestand des verwalteten Vermögens.
Mit der neuen Regelung, die ab 1. Mai in Kraft treten soll, versucht die Regierung dem Wildwuchs, der sich teilweise auf dem österreichischen Finanzplatz breit gemacht hat, Herr zu werden. Dies allein wird jedoch kaum ausreichen. So manch heikles Geschäftsfeld fällt bis dato nicht einmal in den Kontrollbereich der Behörden. Letztlich ist die Politik bei der Verhinderung von Schäden mindestens genauso gefragt wie bei deren Bereinigung.