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Polizei verbietet NoWKR-Demos und FPÖ-Kundgebungen

Von WZ Online, red

Politik

Begründung: Gewalt wurde "beharrlich nicht ausgeschlossen". Bereits 2011 wurde die Untersagung einer Demonstration gegen den Burschenschafterball für verfassungswidrig erklärt.


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Wien. (sand) Auf den sozialen Medien ließ der Aufschrei nicht lange auf sich warten lassen, nachdem der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Mittwochvormittag die Strategie für den diesjährigen Polizeieinsatz rund um den Akademikerball am Freitag präsentierte. "Ich hoffe, die Polizei hat auch eine Deeskalationsstrategie", hieß es da. "Die Exekutive macht einen Fehler", wurde da unter anderem getwittert.

Der Grund: Die Polizei verbietet die NoWKR-Demos. Von insgesamt 20 angemeldeten Kundgebungen rund um den von der FPÖ veranstalteten Burschenschafterball in der Wiener Hofburg, untersagt die Polizei nun sechs Veranstaltungen. Vier sind von der FPÖ selbst, da sie sich in der vorgegebenen Sperrzone befinden würden. Bei den zwei anderen handelt es sich um einen Protestmarsch und eine Demonstration des NoWKR-Bündnis. Die Begründung: Das Bündnis habe im Vorfeld "offen ein Bekenntnis zu Militanz auf der Straße abgelegt", sagte Pürstl. Gewalt wurde "beharrlich nicht ausgeschlossen."

Es sei mit Recht zu befürchten, dass die Abhaltung der NoWKR-Versammlung unter dem Motto: "Für ein Ende der Gewalt – den Akademikerball unmöglich machen!" – die öffentliche Sicherheit gefährden würde.

Taktisch klug?
Ähnlich argumentierte die Polizei bereits im Jahr 2011. Auch damals wurde eine Demonstration gegen den Akademikerball mit dem Verweis auf eine mögliche "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" untersagt. Zwei Jahre später entschied der Verfassungshof, dass das Verbot, nicht zulässig war. Er berief sich auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: "Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass - selbst wenn das theoretische Risiko gewaltsamer Zusammenstöße bestehen sollte - [...] es Aufgabe der Polizei wäre, sich zwischen die beiden Gruppen zu stellen und die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten", hieß es da.

Inwiefern sich die beiden Verbotsfälle voneinander unterscheiden, darüber konnte die Polizei keine Auskunft geben.
Das NoWKR-Bündnis, das sich selbst als "linksradikale antifaschistische" Vereinigung bezeichnet, hatte bereits am Dienstag auf einer Pressekonferenz angekündigt, trotz eines Verbots, am Freitag auf die Straße zu gehen. In welcher Form wird nun diskutiert. Andere Organisatoren, wie die "Offensive gegen Rechts" haben bereits ihre Solidarität mit NoWKR bekundet. Ob man nun kooperieren wolle, können die Gruppen zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.

Fest steht, dass 14 Veranstaltungen stattfinden werden. Wer demonstrieren möchte, könne es auf diesen tun, so die Botschaft der Polizei. Nun stellt sich hingegen die Frage, ob es taktisch klug ist, einen Block von Menschen, die man als gefährlich und gewaltbereit einstuft, aufzulösen, damit er sich dann unter andere Demonstranten mischen kann.

"Diese Frage stellt sich nicht. Wenn man bei einer Versammlung, von der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, haben wir keine andere rechtliche Möglichkeit als das zu untersagen. Hier hat die Polizei keinen Ermessungsspielraum", sagt Polizeisprecher Johann Golob.

1,5 Millionen Euro
Neben der Einsatzstrategie der Polizei hat Pürstl am Mittwoch auch die Demonstrationsrouten erläutert. So gibt es zwei Versammlungsmärsche. Einer führt ab 16.00 Uhr von der Wallensteinstraße in der Brigittenau über die Friedensbrücke nach Alsergrund. Im Anschluss geht es über die Porzellangasse und die Liechtensteinstraße in die Innenstadt bis zum Schottentor. Dort gliedert sich die Versammlung in den zweiten Demonstrationszug ein, der ab ungefähr 16.45 Uhr vom Schottentor weg über den Universitätsring über die Freyung bis zum Stephansplatz führt. Im Bereich der Marschrouten wird es zu Verkehrssperren und Umleitungen kommen, kündigte die Polizei an.

Wesentlich kleiner als im vergangenen Jahr ist heuer die Sperrzone rund um die Hofburg, in die der Akademikerball stattfindet. So ist ab 16.00 Uhr Nichtberechtigten der Zutritt zum Hofburggelände sowie den Burg-, Opern- und Kärntner Ring entlang bis zum Schwarzenbergplatz verboten. Auch Teile der Herrengasse sowie Michaeler- und Albertinaplatz liegen innerhalb der Sperrzone. Anders als im Vorjahr sollen akkreditierte Journalisten die Sperrzone zeitlich unbegrenzt und ohne Begleitung von Pressesprechern der Polizei betreten dürfen.

Wie viel der Einsatz der rund 2500 eingesetzten Exekutivbeamten kosten wird, "lässt sich noch nicht genau sagen", meinte Polizeipräsident Pürstl am Montag. Er rechnet jedoch mit "Kosten von 1,5 Millionen Euro aufwärts."

Verordnung der Landespolizeidirektion Wien zum Akademikerball:

Aufgrund des § 36 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 idgF, wird verordnet:

§ 1. Aufgrund zu befürchtender Ausschreitungen anlässlich des dritten Wiener Akademikerballs in der Hofburg am 30.01.2015 ist anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in dem aus beiliegenden Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk in roter Farbe gekennzeichneten und auch zum Teil mit Tretgittern gesicherten Bereich entstehen wird. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2. Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne Berechtigung und der Aufenthalt in ihm werden daher am 30.01.2015 ab 16.00 Uhr verboten.

§ 3. Berechtigt im Sinne des § 2 sind im Dienst befindliche Organe des öffentlichen Sicher-heitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des österreichischen Bundesheeres, andere Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Personen, die mit dem Ball entweder als Gäste oder sonst in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte Medienvertreter und sonstige Zutrittsberechtigte.

§ 4. Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 1 stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1, Zif. 1 SPG dar und wird mit Geldstrafe bis zu Euro 500,- im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft. § 5.

Diese Verordnung tritt am 30.01.2015 um 16.00 Uhr in Kraft.

Der Landespolizeipräsident
Dr. Pürstl

Taxler-Boykott: "50.000 Gründe, warum wir nicht zum Ball fahren" (Facebook-Seite)
Taxioffensive (Facebook-Seite)

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