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Polizei wehrt sich gegen Maskenkontrolle

Von Karl Ettinger und Martina Madner

Politik

Personalvertretung wendet sich mit Antrag an das Innen- und Gesundheitsministerium. Die Tragepflicht ist durchlöchert.


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Die Autolenkerin hat die Corona-Schutzmaske am Kinn, der Lkw-Fahrer an der Kasse ist ungeschützt. Ein Donnerstagmorgen an einer stark frequentierten Tankstelle in Enns nahe der Auffahrt zur Westautobahn. Seit Mittwoch gilt die neue Verordnung, die strengere Vorschriften für das Tragen von FFP2-Schutzmasken vorsieht. In dem Fall hat sich aber nichts geändert. Denn im lebensnotwendigen Handel, zu dem Tankstellen zählen, galt schon vorher FFP2-Maskenpflicht für alle, nicht nur für Ungeimpfte, wie das Gesundheitsministerium betont.

In Oberösterreich an der Grenze zu Bayern, im Bezirk Braunau, gelten ab Samstag null Uhr Ausreisetests wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz und der hohen Belastung der Spitäler.

Das lässt die Bevölkerung landesweit aufhorchen. Die Corona-Vorschriften kratzen in Enns an der Grenze zu Niederösterreich aber weder die beiden Kunden noch die Bedienstete in der Tankstelle, die betont, sie sei wie das gesamte Personal Corona-geimpft. Keine Erinnerung an die Maskenpflicht, schon gar keine Aufforderung, FFP2-Masken anzulegen. Dabei liegt Oberösterreich bei Corona-Neuinfektionen in absoluten Zahlen regelmäßig hinter Wien auf Platz zwei.

Im Bezirk Braunau kommt nun die neue Hochinzidenzregelung mit Ausreisetests zum Tragen. Er ist Infektionsherd, gleichzeitig Schlusslicht im Reigen der Bezirke in Oberösterreich beim Impfen: Nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung, 49,2 Prozent der Menschen, sind dort gegen Corona geimpft.

Maskenpflicht auch in Einkaufszentrum ignoriert

Grundsätzlich sind, wie im Fall der Tankstelle in Enns, Kundinnen und Kunden zur Einhaltung der Corona-Regeln verpflichtet. Der Betreiber muss darüber hinaus, wie das Gesundheitsressort erläutert, "Sorgfalt" für die Einhaltung der Regeln tragen. Die Polizei könnte in einem solchen Fall eine Organstrafe von 90 Euro wegen Missachtung der Maskenpflicht verhängen. Bei Nichteinhaltung von Quarantäneregeln drohen bis zu 1.450 Euro Strafe. Theoretisch.

Die Ennser Tankstelle ist kein Einzelfall. "Ö3" berichtete aus einem Innsbrucker Einkaufszentrum, wo die Maskenpflicht ähnlich lasch umgesetzt wurde. Ganz verwunderlich ist das nicht, weil die Bundesregierung seit Tagen den Eindruck vermittelt, das Kontrollieren werde nicht ernst genommen. Türkis-Grün wusste zunächst selbst nicht recht, wer für Kontrollen zuständig ist: der Handel oder die Polizei?

In der Wiener Schnellbahn, der Vorortlinie S45, war das am Vormittag anders. In zwei Waggons saßen alle Fahrgäste brav mit FFP2-Maske über Mund und Nase. Vielleicht hat die Fahrgäste die Nachricht erreicht, dass schon an die 400 Schulklassen österreichweit in Quarantäne sind. 411 PCR-Tests von Schülerinnen und Schüler außerhalb Wiens waren positiv. Die Positiven aus Wien werden erst am Freitag veröffentlicht. In der ersten Schulwoche waren es 270 Kinder und Jugendliche sowie 39 im Lehrpersonal.

In den Erläuterungen zur neuen Verordnung heißt es, bei der Kontrolle durch den Betrieb dürften dessen Pflichten "nicht überspannt werden". Die Kontrollen seien von "zahlreichen Faktoren" abhängig - etwa dem Kundenaufkommen und der "Anzahl der anwesenden Kunden". Sie könnten "Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, die Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen".

Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP) verdeutlichte am Mittwoch deshalb: "Die Regelung ist eine Kann-Bestimmung. Der Händler kann sich das Impfzertifikat zeigen lassen. Kontrolliert wird von den Behörden." Der Handelsverband ist damit alles andere als zufrieden.

Polizeiantrag gegen "artfremde Tätigkeiten"

Die Polizeigewerkschaft spielt den Ball nun zurück an die Regierung und den Handel. Vorsitzender Reinhard Zimmermann, zugleich Bundesvorsitzender der ÖVP-nahen FCG-KdEÖ-Gewerkschaftsfraktion, sagt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung": "Ich bin angefressen, das Ding, das mit dieser Verordnung beschlossen worden ist, kann nicht fertig sein. Die Kontrollen sind erstens in der Praxis nicht durchführbar und zweitens fragen wir uns auch, was sie überhaupt bringen."

Man stelle sich einen Maskenlosen im Handel vor. Dieser müsste erst entdeckt werden. Die Polizei sei auf den Straßen unterwegs und nicht in den laut Handelsverband 37.000 Geschäften, die es zusätzlich zu den 5.300 Supermärkten österreichweit gibt. Aber selbst wenn einzelne bewusst aufgesucht werden: "Die Stichprobe kann dann nur im Promillebereich liegen", sagt Zimmermann.

"Wir müssen nach Ausweis und Impfpass fragen. Wir kontrollieren also mit großer Wahrscheinlichkeit die Geimpften und gehen denen auf die Nerven." Das sei zwar auch für Handelsangestellte nicht angenehm: "Aber dann soll sich der Handel dafür private Sicherheitsfirmen engagieren. Wir haben die Kapazitäten auch nicht. Die Gastronomie hat auch keiner gefragt, ob sie 3G kontrollieren will", sagt Zimmermann. Die Personalvertretung habe beschlossen, einen Antrag an das Innen- und das Gesundheitsministerium sowie die Gewerkschaft zu stellen, als Polizei "diese artfremde Tätigkeit nicht weiter betreiben zu müssen."

Zimmermann ist ohnehin nicht begeistert von der "Wertigkeit, die die Polizei im Gesundheitsministerium hat". Denn die vorbereitete Impfaktion von Polizistinnen und Polizisten sei im Frühling kurzfristig verschoben worden, um die Impfung der 60- bis 65-Jährigen voranzutreiben. "So weit zum Dankeschön aus dem Ministerium", sagt Zimmermann. Manche Anträge würden binnen Tagen beantwortet, andere nach Monaten, wenn die Regelung längst passe wären: "Wir hoffen ja nicht, dass man das aussitzen wird."