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Wenn sich die jüngsten Gerüchte aus dem Justizbereich bewahrheiten, könnten die 70 zusätzlichen Staatsanwälte-Planstellen, wie sie die Strafprozess-(StPO-)Reform vorsieht, teilweise mit Polizeijuristen besetzt werden.
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Schon als die Novelle zum strafprozessualen Vorverfahren im vergangenen Jahr erstmalig den Ministerrat passierte (die Neuwahlen verhinderten, dass der Entwurf ins Parlament kam), soll das Gerücht zum ersten Mal aufgetaucht sein. Dem Vernehmen nach werden im Innenressort durch Strukturreformen rund 40 Polizeijuristen beschäftigungslos. Und die StPO-Reform, die soeben zum zweiten Mal den Ministerrat passiert hat, macht ab 2006 mindestens 70 zusätzliche Staatsanwälte erforderlich.
Angedachte Lösung für beide Probleme: Die Polizeijuristen einfach in den Justizbereich zu transferieren. Michael Leposchitz, Präsident der Vereinigung der Polizeijuristen bestätigt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" diese Überlegungen. Entweder sollten die Polizeijuristen im Auftrag der Staatsanwälte tätig sein, oder aber überhaupt zur Staatsanwaltschaft wechseln: "Hier ist noch die Frage zu klären, wie eine entsprechende Dienst- oder Übernahmsprüfung aussehen kann", erklärt Leposchitz.
Im Justizministerium ist man von dieser Idee wenig begeistert. An den Einstellungsvoraussetzungen für Staatsanwälte müsse festgehalten werden; "einfach so" würde - wie es von informierter Seite hieß - kein Polizeijurist übernommen. Staatsanwalt Wolfgang Swoboda von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt kann sich einen derartigen Wechsel überhaupt nur unter der Voraussetzung vorstellen, "dass die Polizeijuristen die selben Berufsvoraussetzungen erfüllen wie ein Staatsanwalt" (Richteramtsprüfung, Übungskurse, mehrjährige Rechtspraxis. Anm. d. Red.).
Loswerden und unterbringen
"Der Staatsanwalt ist derzeit Garant für Objektivität", führt Swoboda aus, "er wurde als Richter ausgebildet und ist als Richter groß geworden". Demgegenüber fehle es Polizeijuristen an einem derartigen Selbstverständnis, warnt Swoboda.
Zu Ohren gekommen ist das Gerücht auch dem Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs: "Eigentlich ist das eine ganz logische Sache: Eine ungeliebte Einrichtung dort loswerden - da unterbringen." Oft seien die Juristen bei der Kriminalpolizei nämlich "unerwünscht", Polizei und Gendarmerie hätten sich stets dagegen gewehrt, dass die Ermittlungen von Polizeijuristen geleitet werden. Obwohl - ist Fuchs überzeugt - "es auch bei der Polizei juristisch ausgebildete Leute geben sollte. Das erweitert nämlich den Horizont". Auch Fuchs kann sich den Wandel vom Polizisten zum Ankläger nur vorstellen, wenn "die volle Ausbildung nachgemacht wird": "Eine Übergangsbestimmung, wonach sie automatisch zu Staatsanwälten werden, wäre ganz schlecht".
Justiz-Ombudsmann
Die Einrichtung eines Justiz-Ombudsmannes regt der Innsbrucker Strafrechtler Christian Bertel an. Eine solche Institution könnte - ähnlich wie die Bundesheer-Beschwerdekommission - über Misstände bei den Gerichten berichten. "Vielleicht sähe ja die Regierungsvorlage zur StPO-Reform anders aus, wenn es dieses Organ bereits früher gegeben hätte", philosophierte Bertel bei der ersten Tagung der neuen StrafverteidigerInnen-Vereinigung am vergangenen Wochenende.
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