Zum Hauptinhalt springen

Porsche will VW- Vermögen neu bewerten

Von WZ Online

Wirtschaft
Porsche: Hauptaktionär von VW dank Zustimmung der EU-Kommission.

Porsche will als Hauptaktionär die Bücher von VW gründlich durchforsten. "Sobald Porsche den Wolfsburger Automobilhersteller voll in seine Bilanz nimmt, müssen die Vermögensgegenstände neu bewertet werden", teilte der Sportwagenbauer in Stuttgart mit. Dafür stelle VW Porsche die notwendigen Daten zur Verfügung.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Der Vorgang entspreche internationalen Bilanzierungsvorschriften und werde von Wirtschaftsprüfern begleitet. "Dabei hält sich Porsche an geltendes Recht und wird ausschließlich die für die Erstellung der Bilanz notwendigen Schritte unternehmen", betonte Porsche.

Die Stuttgarter wollen offensichtlich den Eindruck vermeiden, sie versuchten - womöglich am Aufsichtsrat vorbei - unrechtmäßig an Informationen von VW zu kommen. Seit dem Einstieg von Porsche herrscht tiefes Misstrauen, der Hauptaktionär könnte Kenntnisse in Wolfsburg und bei der VW-Tochter Audi abziehen oder Schwachstellen aufdecken wollen.

Das Magazin Capital hatte berichtet, VW habe sich einen Verhaltenskodex gegeben, um mit Porsche nur die nötigsten Informationen auszutauschen. VW-Aufsichtsratschef Piech hatte vergangene Woche für einen Eklat gesorgt, als er durch seine Enthaltung im Kontrollrat ermöglichte, dass ein Antrag der Arbeitnehmervertretung eine Mehrheit erhielt. Porsche muss sich nun jede Zusammenarbeit mit Audi genehmigen lassen, was den Hauptaktionär stark einschränkt.

Porsche hatte am Dienstag seinen Anteil an VW auf 35,14 Prozent erhöht und damit die faktische Mehrheit erlangt. VW wird damit zu einer Tochtergesellschaft des sehr viel kleineren Sportwagenbauers.

In den kommenden Wochen will Porsche den Anteil an VW auf über 50 Prozent steigern. Die Einflussmöglichkeiten von Porsche bleiben aber eingeschränkt, solange das VW-Gesetz gilt, das dem Land Niedersachsen mit seinem Anteil von 20,1 Prozent ein Vetorecht einräumt. So kann etwa ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht abgeschlossen werden.