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Postenschacher im Vergabeamt?

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Rechnungshof kritisiert Besetzung von Spitzenposten. | Wien. Der Rechnungshof (RH) hat in einem neuen Bericht das Bundesvergabeamt (BVA) unter die Lupe genommen, und dabei Ungereimtheiten bei der Bestellung der Spitzenposten entdeckt.


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Im Juni 2002 wurden die Posten des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden sowie von 18 Senatsvorsitzenden des Bundesvergabeamtes ausgeschrieben. Das für das BVA zuständige Wirtschaftsministerium setzte Begutachtungskommissionen ein, um eine Liste mit Vorschlägen der geeignetsten Kandidaten zu erstellen.

Diese Liste brachte der Wirtschaftsminister unverändert in den Ministerrat ein. Die Bundesregierung schlug jedoch dem Bundespräsidenten - abweichend vom Ministerratsvortrag - für den stellvertretenden Vorsitzenden und einen Senatsvorsitzenden Bewerber vor, die von den Kommissionen als geringer qualifiziert eingestuft wurden. Für einen weiteren Senatsvorsitzenden wurde ein Kandidat vorgeschlagen, der sich gar nicht beworben hatte.

Der Bundespräsident weigerte sich, den stellvertretenden Vorsitzenden und jenen Kandidaten zu bestellen, der sich nicht beworben hatte. Die beiden Posten blieben dadurch vorerst unbesetzt. Jener Bewerber, den die Kommission als am besten qualifiziert für den stellvertretenden Vorsitzenden eingestuft hatte, brachte eine Amtshaftungsklage ein. In einem Vergleich verpflichtete sich die Republik, dem Kläger die Prozesskosten sowie zeitlebens die Gehalts- und Pensionsdifferenz zum nicht erhaltenen Posten zu erstatten. Die Kosten bisher: 9749 Euro. Seite 4