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Prämie auch beim Leasing

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Die Investitionszuwachsprämie von 10%, die eigentlich heuer auslaufen soll (aber voraussichtlich noch um ein Jahr verlängert werden wird), ist eine Superbegünstigung für neu gegründete Unternehmungen.


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Normalerweise wird die Prämie ja nur für den Mehrbetrag an Investitionen gewährt, der über das betriebliche Investitionsvolumen aus dem Durchschnitt der drei vorhergegangenen Wirtschaftsjahre hinausreicht. Bei echten betrieblichen Neugründungen gibt es aber keine Durchschnittsberechnung; da ist das Investitionsvolumen des Gründungsjahres (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen wie PKW, Kombi, Gebäude, usw.) voll prämienreif. Die wesentlichste Voraussetzung ist natürlich, dass die prämierbaren Investitionen durch den Betrieb angeschafft werden, was geleaste Wirtschaftsgüter von der Prämienbegünstigung ausschließt.

Dennoch können Unternehmen über Umwege auch bei Lea-singgütern von der Prämie (oder einem Teil davon) profitieren. Denn die Investitionsprämie gilt natürlich auch für Leasinggesellschaften, und wenn - was gerade in den beiden letzten Jahren vorgekommen ist - Leasingfirmen neu gegründet werden, dann kommen sie sogar in den Vollgenuss der Vollprämie (auch hier wieder unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmen).

Es ist also durchaus zulässig (und in der Praxis inzwischen üblich), mit Leasingfirmen anlässlich der Mietverhandlungen auch über eine Teilberücksichtigung jener Invest-Zuwachsprämie zu verhandeln, die das Leasingunternehmen lukriert. Diese Prämienvergütung könnte die Kalkulationsgrundlage des Leasinggutes mindern. Es gibt allerdings auch Leasingfirmen, die die Prämie (oder einen Teil davon) dem Leasingkunden bar vergüten, was aber wegen der dann steuerpflichtigen Betriebseinnahme ungünstiger ist.