"Die Versicherungsgesellschaften werden die neuen Produkte schon attraktiv vermarkten", glaubt man bei der Finanz. Die "neuen Produkte": die besonders begünstigten Pensionsansparpläne, die durch | das Steuerreformgesetz ab dem nächsten Jahr zur speziellen Eigenvorsorge hochstilisiert werden sollen. Neben dem staatlichen Pensionssystem und der Mitfinanzierung durch Arbeitgeberbeiträge sollen | die neuen Modelle die private dritte Säule der Ruhestandssicherung mittragen. Als Stimulans sieht das Gesetz Prämien und Steuervorteile vor.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 25 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Das neue steuerliche Pensionsansparmodell 2000 ist dem bewährten Bausparsystem nachgeahmt. Beiträge zu bestimmten, teils neuen, teils bestehenden Pensionsfinanzierungstöpfen sollen durch
eine staatliche Prämie belohnt und durch steuerliche Begünstigungen bei den künftigen Rentenzahlungen verlockend gemacht werden.
Außerhalb des neuen Prämiensystems soll natürlich auch die Möglichkeit der Sonderausgaben-Ausnützung weiter bestehen bleiben, wobei freilich eine Doppelförderung der selben Beiträge ausgeschlossen
ist.
Vier Sammelbecken
Das Reformgesetz bietet vier mögliche Sammelbecken an, in die man wahlweise prämienbegünstigte Ansparbeiträge für spätere Rentenleistungen einzahlen kann, nämlich:
eine Pensionszusatzversicherung neuer Art,
die Pensionskasse (wie es sie schon gibt),
einen Pensionsinvestmentfonds und
die freiwillige Höherversicherung bei der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Die neue Pensionszusatzversicherung hat mit ähnlichen oder gleichnamigen bestehenden Versicherungsspielarten nichts zu tun; sie ist vielmehr ein spezieller, auf das prämierte Ansparen ausgerichteter
Vertrag, der von den Versicherungsgesellschaften neu aufgelegt werden wird.
Pensionskassen und "PIF"
Pensionskassen sind bereits bestehende, bewährte Institute, deren Einnahmen sowohl von Arbeitgeberseite als auch von den Arbeitnehmern herrühren und künftig zusätzlich auch noch für die
neue Prämienvorsorge offenstehen. Der Pensionsinvestmentfonds (PIF) ist ein spezieller, auf künftige Pensionszahlungen ausgerichteter Wertpapierfonds, der in Aktien und österreichischen
Rentenpapieren veranlagt und einen Hauch spekulativer Entwicklung in sich trägt.
Die Höherversicherungsmöglichkeit bei den gesetzlichen Pensionsversicherungen ist gleichfalls eine schon lang bestehende Möglichkeit, über die Pflichtversicherung hinaus durch freiwillige Zuzahlungen
dereinst Pensionssteigerungen zu erreichen.
An welches der vier Institutionen man seine Ansparraten zahlen will, obliegt der persönlichen Auswahl.
Maximalprämie
619 Schilling jährlich
Die Förderungsprämie ist bei allen Modellen die gleiche und sie soll genau so hoch sein, wie die Bausparprämie, derzeit somit 4,5%, bezogen auf jährliche Höchstansparbeiträge von 1.000 Euro, also
13.760 Schilling. Die maximale jährliche Förderung beträgt also 619 Schilling pro Person. Schon richtig, daß das kein "Zuckerl" ist, das einen Rentensparer vom Sessel reißt. Dazu kommt, daß es beim
Ansparer selbst · anders als beim Bausparen · keine Erhöhungsbeträge für den (Ehe)-Partner und/oder für Kinder im Hause gibt. Jede Person muß schon für sich selbst sparen · auch die Kinder ·
und sich selbst einen prämienbegünstigten Prämienfundus aufbauen.
Grundlage für die Zusatzpension in der künftigen "neuen Jugend" zwischen 50 und 65 ist ein besonderer Versicherungsplan, der mit einer der vier genannten Institutionen direkt abzuschließen ist. Von
dort werden dereinst auch die fälligen Pensionszahlungen angewiesen (mit Ausnahme des PIF, für den eine Versicherung als Zahlstelle fungiert).
Lebenslange Pension
Was wird von den Pensionszahlstellen künftig als Gegenleistung für die prämiengeförderten Beiträge geboten? Geboten wird eine lebenslange, garantierte Pension, deren versicherungsmathematische
Höhe sich nach dem vom Sparer einbezahlten Kapital (samt jährlichen Prämien) und den von den Versicherungsgesellschaften erwirtschafteten Kapitalerträgen richtet. Geboten wird eine Alterspension, die
rundherum steuerfrei sein soll. Wobei der Rentensparer im Versicherungsvertrag auch vorsehen kann, daß die künftigen Zahlungen als Hinterbliebenenversorgung und/oder als Waisenrente
ausbezahlt werden sollen. Für die Hinterbliebenenrente ist zudem Erbschaftssteuerfreiheit vorgesehen.
Keine Pensionsabfindung
Eines unterscheidet die neuen Prämienvorsorgen von den derzeit üblichen Pensionsvorsorgemodellen der privaten Versicherer jedoch sehr wesentlich: im Todesfall vor Pensionsbeginn gibt es keine
Abfindung, keine Kapitalleistung. Die einbezahlten (und prämierten) Ansparbeiträge sind verloren; es gibt keine Rückgewähr der einbezahlten Versicherungsprämien, nach dem Todesfall keine Rückgewähr
des nicht verbrauchten Sparkapitals.
Es gibt auch keine Rückkaufsmöglichkeit während der Vertragslaufzeit. Wer will (oder vorübergehend nicht kann), kann die Prämienzahlungen zu den neuen Modellen allerdings jederzeit unterbrechen,
einschränken oder überhaupt abbrechen · mit dem Effekt einer entsprechenden künftigen Pensionsverminderung.
Überbrückungspension ab 50
Die Pensionszahlungen sind bei allen vier Instituten jeweils lebenslang vorgesehen. Beginn ist das Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Die Pensionszusatzversicherung zahlt auch
schon bei Erreichen des Anfallalters für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer und sie bietet eine Überbrückungsrente ab dem 50. Lebensjahr, wenn man seine Berufsarbeit wegen
Erwerbsunfähigkeit einstellen muß.
Das prämierte Ansparsystem bringt etwas Unruhe in die steuerliche Behandlung der künftigen Auszahlungen. Bekanntlich sind bereits jetzt die Pensionen, die aus der Höherversicherung und aus den
Pensionskassen (hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile) fließen, nur bis zur Höhe eines Viertels steuerpflichtig. Pensionskassen-Pensionen aufgrund von Arbeitgeberbeiträgen sind dagegen voll
steuerpflichtig.
Nun soll durch die als steuerfrei vorgesehenen Pensionszahlungen nach dem neuen Prämien-Ansparsystem eine weitere Variante hinzukommen. Der Finanzminister hat deshalb den genervten
Pensionszahlstellen einen Pauschalierungsmodus in Aussicht gestellt, den er freilich selbst erst zurechtzimmern muß.