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Präsident und Kanzler im Gleichschritt

Von Brigitte Pechar

Politik

Erste Entlassung eines Ministers. Experten werden in Regierung geholt. Neuwahlen am 15. oder 22. September.


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Wien. (pech) Herr des Geschehens bei Regierungsbildungen ist der Bundespräsident, bei Regierungsumbildungen handelt er auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Aber natürlich gehen Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in dieser heiklen Situation in Abstimmung vor.

Die Entlassung eines oder mehrerer Minister erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten. Das hat es in der Zweiten Republik bisher noch nie gegeben. Bisher wurden Abgänge aus der Regierung immer durch Rücktritte gelöst.

Wenn nun aber einzelne Minister von sich aus ihren Rücktritt ankündigen, muss der Bundespräsident deren Wunsch Folge leisten und diese entlassen. Für die dann unbesetzten Ministerien schlägt der Bundeskanzler Personen vor, die das passive Wahlrecht besitzen - sie müssen österreichische Staatsbürger sein, das 18. Lebensjahr erreicht haben und dürfen vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein. Der Bundeskanzler ist bei der Auswahl der Regierungsmitglieder völlig frei und kann also auch Experten auswählen. Das können Spitzenbeamte sein, müssen es aber nicht. Es ist auch möglich, dass der Bundeskanzler Experten einsetzt, die auch für die Opposition akzeptabel sind, um so eine Regierung bis zur Bildung der nächsten zu gewährleisten.

Der Bundeskanzler kann bei einer Regierungsumbildung so viele Minister, wie er will, austauschen. Theoretisch lässt die Verfassung auch zu, dass der Bundespräsident die gesamte Regierung entlässt. Das wäre aber eine politisch ausgesprochen heikle Situation und ist sehr unwahrscheinlich. In diesem Fall müsste der Bundespräsident einen Bundeskanzler ernennen, der wiederum seine Regierungsmitglieder vorschlägt, die der Bundespräsident dann ernennt.

Sehr wahrscheinlich ist, dass im Nationalrat bis Ende des Monats ein Neuwahlantrag eingebracht wird, der in der Nationalratssitzung am 12. oder 13. Juni beschlossen wird. Danach beschließt der Ministerrat den Wahltermin, dem der Hauptausschuss des Nationalrats noch zustimmen muss. Spätestens am 17. Juni müssten die Neuwahlen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden - gleichzeitig damit enden auch die laufenden Untersuchungsausschüsse zum BVT und dem Eurofighterkauf.

Mögliche Wahltermine sind der 8., 15. oder 22. September.