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Die Kommission kämpft mit einem neuen Vorschlag vor allem für mehr Preistransparenz im Flugverkehr und gegen eine diskriminierende Preisgestaltung bei Flugbuchungen. | diskriminierende Preisgestaltung bei Flugbuchungen. | Das Gemeinschaftsrecht macht den Flugverkehr in Europa immer konsumentenfreundlicher. War es zunächst der Gerichtshof, der mit seinem Urteil C-344/04 vom Jänner 2006 die EG für zuständig erklärte, Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder größerer Verspätungen von Flügen anzuordnen ( siehe WZ vom 1. Februar 2006 ), so ist es nunmehr die Kommission, die initiativ wird.
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Mitte Juli 2006 legte sie einen neuen Verordnungsvorschlag vor, in dem sie gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der EU vorschlägt. Dies soll für mehr Preistransparenz und eine nichtdiskriminierende Preisgestaltung sowie für eine einheitliche Leasing- und Lizenzregelung sorgen sollen.
Drittes Paket
Die neue Verordnung soll die bisherigen drei Verordnungen des so genannten dritten Pakets zur Liberalisierung des Luftverkehrsbinnenmarkts vom Juli 1992 in einer einzigen zusammenfassen. Vorausgegangen waren das erste Paket vom Dezember 1987 und das zweite Paket vom Juni 1990. Mehr als zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten hat das dritte Paket seine Aufgabe weitgehend erfüllt und eine zuvor unerreichte Expansion des Luftverkehrs in Europa ermöglicht. Alte Monopole wurden beseitigt, die innergemeinschaftliche Kabotage (Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen) wurde eingeführt und der Wettbewerb hat sich in allen Märkten zugunsten der Verbraucher verstärkt.
Einige Maßnahmen müssen aber klarer formuliert oder überarbeitet werden. Die Kommission strebt daher keine radikale Änderung des Rechtsrahmens an, sondern schlägt nur eine Reihe von Anpassungen vor. Sie bezweckt vor allem eine größere Markteffizienz, eine höhere Sicherheit der Luftverkehrsdienste und einen besseren Schutz der Fluggäste:
Die Veröffentlichung von Flugpreisen ohne Angaben von Steuern, Gebühren oder sogar Kraftstoffzuschlägen hat sich zu einer weit verbreiteten Praxis entwickelt. Eine unzureichende Preistransparenz führt zu Wettbewerbsverfälschungen, wodurch die Verbraucher höhere Flugpreise zu zahlen haben. Daneben musste die Kommission aber auch feststellen, dass es noch immer zu Fällen von Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzlandes der Fluggäste kommt.
Zur Förderung der Preistransparenz und eines fairen Preisverhaltens müssen die Flugpreise alle anwendbaren Steuern, Gebühren und Entgelte enthalten, und die Luftfahrtunternehmen müssen die Öffentlichkeit umfassend über Flugpreise und Frachtraten sowie die daran geknüpften Bedingungen informieren. Flugpreise sind ohne Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit des Fluggastes innerhalb der EU festzusetzen. Bei der Verfügbarkeit von Flugpreisen eines Luftfahrtunternehmen darf es keine Diskriminierung wegen des Niederlassungsortes des Reisebüros geben.
Wet Leasing
Der Kommissionsvorschlag verschärft aber auch die Anforderungen an das Wet Leasing - das Leasen von Luftfahrzeugen einschließlich deren Besatzung, vor allem von Luftfahrzeugen aus Drittländern. Ein solches Wet Leasing gab des öfteren Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sozialbedingungen und der Flugsicherheit.
Leasingverträge für Luftfahrzeuge, die in Drittländern eingetragen sind, sind nach der vorgeschlagenen Regelung nur unter außergewöhnlichen Umständen für eine maximale Dauer von sechs Monaten zugelassen und können nur einmal für eine zweite, nicht aufeinander folgende Periode von maximal sechs Monaten erneuert werden.