Das EU-Recht hat Priorität vor der nationalen Gesetzgebung und gibt diese zum Teil vor. Auch wenn das Europarecht von den Mitgliedstaaten selbst beschlossen wird, sind die jetzt 25 Länder mehr oder weniger nachlässig bei der Umsetzung der Vorgaben.
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In den Niederlanden war der Ehrgeiz besonders groß: Bis zu Beginn des Ratsvorsitzes am 1. Juli hätte die Regierung in Den Haag die rückständige Transformation der EU-"Gesetze" möglichst ausbügeln wollen. "Wir müssen mit gutem Beispiel voran gehen", meinte Europastaatssekretär Adzo Nicolai voll Elan. Dennoch warten dort noch 60 Richtlinien darauf, mittels nationaler Gesetze in Kraft gesetzt zu werden.
Das Europäische Gemeinschaftsrecht fängt bei den Führerscheinklassen an und hört bei der Pflicht, große Bauvorhaben europaweit auszuschreiben, noch lange nicht auf. Der Sinn ist, innerhalb der Europäischen Union annähernd gleiche (Lebens-)Standards und letztlich die Integration der Mitgliedstaaten hin zu einer immer engeren Gemeinschaft zu erreichen. Dazu werden Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen oder Stellungsnahmen erlassen. Über mehr als 30 verschiedene Rechtsinstrumente verfügt die Union derzeit. Mit der neuen EU-Verfassung soll dieser Regelungsdschungel vereinfacht werden.
Besonders aktiv sind die EU-Gesetzgeber beispielsweise im Umwelt- oder im Konsumentenschutz. Österreich ist zuletzt von der Kommission, der Hüterin der EU-Verträge, gemahnt worden, Richtlinien - "Rahmengesetze", die erst in nationales Recht transformiert werden müssen - zur Verbesserung der Luftverschmutzung umzusetzen. Insgesamt liegt Österreich aber im Mittelfeld und zählt im Übrigen zu den Musterschülern bei den Vorabentscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um nationale Gesetze EU-konform auszulegen.
Die Kommission veröffentlicht in Abständen von zwei Monaten ihre Fortschrittsberichte über die Inkraftsetzung der EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten. Einiges zu wünschen übrig lässt aus Brüsseler Sicht vor allem die Verwirklichung des Binnenmarktes (Wegfall der Grenzen innerhalb der Union). Hier haben - wenig überraschend - die jüngsten Mitgliedstaaten großen Nachholbedarf: In Malta, Tschechien, Litauen und Zypern etwa harren zwischen 270 und mehr als 600 Richtlinien der nationalen Umsetzung. Halten die Mitgliedstaaten die Regeln nicht ein oder setzen diese nicht um, können Klagen vor dem EuGH und Strafzahlungen folgen.