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"Prioritäten werden bei Kontrollen der Impfpflicht gereiht"

Von Petra Tempfer

Politik

Müssen Ungeimpfte künftig fürchten, bei jedem Kontakt mit der Polizei eine Strafe zu riskieren?


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Wien. Angenommen, man gerät in einen Verkehrsunfall. Personen werden verletzt, man sollte die Polizei rufen. Aber man zögert - denn man ist nicht geimpft und fürchtet, durch die Aufnahme der Personalia durch die Polizei auch gleich eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Impfpflicht zu riskieren. Laut Gesetz, das heute vom Nationalrat beschlossen werden soll, kann diese ab Mitte März bis zu 600 Euro betragen. Oder auch anders herum: Sucht man künftig als nicht Geimpfter die Polizei zum Beispiel nach einem Einbruch gar nicht mehr auf und lässt diesen ungemeldet, um der eigenen Strafe zu entgehen?

Eines gleich vorweg: "Bei einem Unfall mit Personenschaden ist es verpflichtend, die Polizei zu verständigen", heißt es dazu auf Nachfrage vom Innenministerium. "Sonst macht man sich in dieser Hinsicht strafbar." Für die konkreten Details der Impfstatuskontrolle werde derzeit ein Konzept erarbeitet und in Folge mit der Personalvertretung abgestimmt. Tatsache sei aber auch, dass ein Verstoß gegen das Impfpflichtgesetz als Verwaltungsübertretung im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer kriminellen Handlung nicht die alleroberste Priorität haben werde.

Details am Montag

Reinhard Zimmermann von der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) sieht das genauso. Rein rechtlich sollten zwar selbst gewöhnliche Identitätskontrollen immer mit der Kontrolle des Impfstatus einhergehen, "eine Prioritätenreihung ist aber ganz logisch", sagt er. Behauptet jemand, geimpft zu sein, den Ausweis aber vergessen zu haben, werde das die Polizei zur weiteren Prüfung an die Behörde übergeben. Für Montag seien jedenfalls interne, vertiefende Gespräche über die konkrete weitere Vorgehenweise geplant.

Erst diese Woche hatten die Gewerkschafter Hermann Greylinger (FSG) und Werner Herbert (AUF) ihren Unmut über ihre künftige Kontroll-Aufgabe geäußert: Diese müsse hauptsächlich Beamten der Gesundheitsämter zukommen.