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Anwalt muss sich am Donnerstag vor Bezirksgericht verantworten. Bei einer Verurteilung drohen auch Disziplinarmaßnahmen.
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Dass ein strafgerichtliches Verfahren vor einem Bezirksgericht auf öffentliches Interesse stößt, kommt selten vor. Am Donnerstag aber wird ein solcher Fall vor dem Bezirksgericht Leopoldstadt in Wien verhandelt. Vor Gericht muss sich Rechtsanwalt M., der mutmaßliche Financier des Ibiza-Videos, verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm das Delikt des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten und einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Aufgrund des Strafrahmens (Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen) fällt der Fall in die Zuständigkeit eines Bezirksgerichts und wird nicht vor einem Landesgericht verhandelt.
Beteiligung eingestanden
Seine Beteiligung an der Produktion hat M. bereits kurz nach Erscheinen des Ibiza-Videos eingestanden. "Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden", erklärte der Rechtsanwalt damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte er.
Ob diese Beteiligung auch strafrechtliche Konsequenzen hat, muss nun ein Richter entscheiden. Beim Strafprozess am Donnerstag geht es laut einem "Standard"-Bericht einerseits um die Produktion des Videos und Vorbereitungshandlungen dazu. Andererseits wird M. auch vorgeworfen, dass er das Ibiza-Video zum Verkauf angeboten haben soll. Angeklagt ist laut "Standard" auch eine Person, die etwa die Qualität der Tonspur nachträglich verbessert haben soll.
Das Verfahren wegen Täuschung gegen M. ist von der Staatsanwaltschaft hingegen eingestellt worden, ebenso die Ermittlungen wegen Urkundenfälschungen. M. hatte nämlich die vermeintliche Oligarchennichte mit Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus bekanntgemacht. Diese hatte vorgegeben, dass sie eine Liegenschaft von Gudenus kaufen möchte, in weiterer Folge wurde die Produktion des Ibiza-Videos ins Rollen gebracht.
Verweis und Streichung
Noch offen ist hingegen das disziplinarrechtliche Verfahren, das gegen M. läuft. "Das Verfahren ist, weil das Gesetz das so vorsieht, bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung unterbrochen", sagt Michael Enzinger, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, zur "Wiener Zeitung". In aller Regel sei es so, dass auf eine rechtskräftige Verurteilung auch eine disziplinäre Verurteilung folge, sagt Enzinger. Als Strafen kommen bei einer Verurteilung ein schriftlicher Verweis, eine Geldbuße, eine Berufssperre von bis zu einem Jahr oder eine generelle Streichung von der Rechtsanwaltsliste infrage.
Eine längere Verhandlung ist am Donnerstag nicht zu erwarten. Zeugen sind bisher keine geladen worden. Die Verhandlungsdauer wurde vom Richter mit 20 Minuten anberaumt.(dab)