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Einkünfte-Rücktrag, Teilpauschalierung und Zuschüsse zur GSVG-Pflichtversicherung sind die drei Ebenen, auf denen der Fiskus den Kunstschaffenden Hilfe verspricht.
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Wobei die ersten beiden Aktionen auch der schriftstellerischen Zunft zugute kommen sollen. Durch die Möglichkeit, die Einkünfte eines Jahres auf Wunsch gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen (nämlich auf das Jahr des Zuflusses und auf die beiden Vorjahre) soll diesen Selbständigen ab heuer eine spürbare Progressionsmilderung geboten werden.
Wenn Tantiemen oder Honorare für ein über mehrere Jahre geschaffenes Werk plötzlich geballt in einem Jahr zufließen, während in den Jahren davor nur Ausgaben verzeichnet wurden, ermöglicht das neue Gesetz eine Umverteilung der hohen Einkünfte auch auf die beiden mageren Vorjahre und damit insgesamt eine günstigere Besteuerung. Durch die ebenfalls ab heuer mögliche Teilpauschalierung soll den Künstlern und Autoren anstelle der oft unzureichenden Ausgabenbelege ein steuerlich absetzbares Ausgabenpauschale angeboten werden, das die Kosten für Büromaterial, Fachliteratur, Arbeitszimmer, AfA, Reisediäten und Geschäftspartner-Bewirtung abdeckt. Das Pauschale beträgt 6% der Honorareinnahmen (höchstens 120.000 Schilling) und lässt auch eine entsprechende 6%ige Vorsteuerpauschalierung zu. Neben dem Pauschale können natürlich zusätzlich noch andere Ausgaben wie etwa für Kfz, Reisen, Berufsversicherungen, Berufsbeiträge, Personalkosten, Subhonorare, Telefonspesen, usw. abgesetzt werden. Die neue Teilpauschalierung kann vom Steuerpflichtigen jedes Jahr neu gewählt (oder unterlassen) werden. Eine Förderung anderer Art bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz ab 2001. Das Gesetz verheißt Künstlern mit Jahreseinkünften zwischen 88.800 und 270.000 Schilling einen steuerfreien Zuschuss zum Pensionsversicherungs-Pflichtbeitrag bis zur Maximalhöhe von 12.000 Schilling jährlich.