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Keine Konzession von der Finanzmarktaufsicht wegen fehlender Unterlagen.
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Wien. Drei Jahre hat die 2014 gegründete Genossenschaft für Gemeinwohl auf eine "Gemeinwohlbank" hingearbeitet. Mit einem Ethikfinanzinstitut wollte man ein Zeichen für sozialökologisches Banking setzen. Das Projekt wird jedoch jetzt ad acta gelegt. Grund dafür ist ein ablehnender Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen unzureichender Unterlagen.
Zur Vorgeschichte: Nachdem ursprünglich das nötige Kapital für eine Banklizenz nicht aufgestellt werden konnte, stellte die Genossenschaft für Gemeinwohl bei der FMA einen Antrag für eine Konzession nach dem Zahlungsdienstegesetz. Für das "erste Gemeinwohlkonto Österreichs" rechnete man mit 25.000 Kunden innerhalb der ersten fünf Jahre. Als Partner konnte die in Bochum ansässige GLS Gemeinschaftsbank eG gewonnen werden, die größte sozial-ökologische Bank Deutschlands, die seit 1974 besteht.
Das Gemeinwohl-Konto sollte - gegen eine Gebühr von 9 Euro - neben Online-Banking-Funktionen die Möglichkeit bieten, Projekte nach eigenem Ermessen zu unterstützen. Eine Verzinsung des Guthabens sollte es nicht geben, dafür wurde ein transparenter Umgang mit den Geldern der Kunden versprochen. "Sie können sicher sein, dass mit dem anvertrauten Geld nicht spekuliert wird und ausschließlich nachhaltige Ziele verfolgt werden", erklärte Peter Zimmerl, Vorstand der Genossenschaft, im September 2017.
Vision wird weiter verfolgt
Nach der Ablehnung durch die FMA wird das Projekt eingestellt, denn die Genossenschaft will sich nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit mit der Behörde einlassen. Die Vision - nämlich ein Geld- und Finanzsystem, das den Menschen und nicht der Kapitalvermehrung und Spekulation diene - solle aber weiterleben. Genossenschaftsvorstand Fritz Fessler kündigte an, dass im Zuge der Neuausrichtung neben dem Ausbau der vorhandenen anderen Geschäftsbereiche, Crowdfunding für Gemeinwohl und der Akademie für Gemeinwohl, weitere konzessionsfreie Innovationen auf den Markt kommen sollen.
Von der Finanzmarktaufsicht fühlt sich die Gemeinwohlgenossenschaft ungerecht behandelt. Fessler wirft ihr Hinhaltetaktik vor. Die Behörde habe zum Beispiel für die Prüfung der Vollständigkeit der beizubringenden Unterlagen erstmals über drei und beim zweiten Mal fast vier Monate benötigt. Zur Verbesserung sei der Genossenschaft hingegen nur eine Frist von acht Wochen über die Weihnachtsfeiertage zugestanden.
"Sehr viel, das gefehlt hat"
Während die Genossenschaft betont, professionell gearbeitet zu haben, verweist man in der FMA auf die Unvollständigkeit des Antrags auf ein Zahlungsdienstekonto. Das im Übrigen nichts mit einer Bankkonzession zu tun habe, betont FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Der Anbieter hätte, so die Konzession erteilt worden wäre, weder Einlagen entgegennehmen noch Kredite vergeben können.
Die Genossenschaft habe der FMA unter anderem keine Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und zum internen Kontrollsystem geliefert. "Es gab sehr viel, das gefehlt hat", begründete Grubelnik die Entscheiung der FMA.
Eine Bankkonzession wäre für die Genossenschaft für Gemeinwohl jedenfalls eine Nummer zu groß gewesen, denn sie hat bei ihren Mitgliedern nur 4,2 Millionen Euro eingesammelt. Für konzessionspflichtige Geschäfte im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG) wird ein Anfangskapital von 5 Millionen Euro benötigt. Da es zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden dürfe, sei eigentlich viel mehr - "6 bis 15 Millionen Euro" - nötig, so Grubelnik.

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