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Innenministerin Liese Prokop hat in einem Interview mit dem "Falter" ein Kopftuchverbot für moslemische Lehrerinnen an österreichischen Schulen angeregt. Damit löste sie eine innerösterreichische Diskussion aus. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel reagierte gelassen und verwies auf das Bildungsministerium. Dort beruft man sich auf die Religionsfreiheit. Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer meint gegenüber der "Wiener Zeitung" , dass ein Verbot verfassungswidrig wäre.
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"Ich habe ein Problem mit Lehrern, die in einer öffentlichen Schule Kopftuch tragen. Ich halte das für anstößig, weil es nicht mit den Werten unserer Gesellschaft zusammen passt. Da geht die Toleranz zu weit. Wir müssen auch gegen Auswüchse wie Zwangsehen oder so genannte 'Ehrenmorde' innerhalb der muslimischen Gemeinde ankämpfen", sagte Prokop im "Falter"-Interview. Sie habe ein Kopftuchverbot rechtlich nicht geprüft, aber inhaltlich sei sie dafür.
"Es gibt in Österreich kein Kopftuchverbot, und es gibt auch keine Probleme damit", lautet die Reaktion des Bildungsministeriums. Alle diesbezüglichen Fragen würden "im Dialog mit allen geregelt werden", hieß es im Büro von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, wo man auch auf die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit verwies.
Omar Al-Rawi, Wiener SPÖ-Gemeinderat und Integrationsbeauftragter der Islamischen Glaubensgemeinschaft reagierte empört: "Das ist ein Schlag ins Gesicht muslimischer Frauen, und das ausgerechnet am Internationalen Frauentag." Gerade Österreich sei bisher Vorbild für den Umgang mit Muslimen in Europa gewesen. SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser spricht von einer Scheindiskussion, weil das Thema in der Praxis irrelevant sei.
Für ein Kopftuchverbot sieht der Verfassungsjurist Mayer derzeit keine gesetzliche Grundlage. Der Islam sei eine seit 80 Jahren anerkannte Glaubensgemeinschaft in Österreich. Wenn man das Kopftuch verbieten wolle, müsse man auch die Kreuze aus den Schulen entfernen, gab Mayer zu bedenken. "Ein Kopftuchverbot wäre verfassungswidrig" und es entspräche auch nicht der Genfer Menschenrechtskonvention. Und es sei auch nicht notwendig, um den sozialen Frieden im Land sicher zu stellen, sagte Mayer.
Ein Verbot würde auch gegen die beiden Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU verstoßen, glaubt der Verein ZARA. Diese besagen, dass jegliche Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und der Religion in der Arbeitswelt verboten sind.
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