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Prozess als Mega-Event

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

155 Tote aus dem In- und Ausland, 16 Angeklagte, an die 50 Privatbeteiligte mit ihren Anwälten, 6 Sachverständige, bis zu 700 Besucher, ein eigens angemietetes Gebäude als Verhandlungsort - der morgen beginnende Strafprozess zur Seilbahn-Katastrophe vom Kitzsteinhorn wird ohne Frage in die österreichische Justizgeschichte eingehen. Ungewiss ist derzeit, ob die Verhandlung als Lehrbeispiel für die gelungene prozessuale Aufarbeitung von Großkatastrophen in Erinnerung bleiben wird, oder ob sie zum Justiz/Medien-Spektakel verkommt.


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Dreizehn Angeklagten wirft Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat "Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst" vor, den drei übrigen "Fahrlässige Gemeingefährdung". Der Strafrahmen für die Delikte beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Wie bereits berichtet, wurde der Prozess ins Kolpinghaus ausgelagert, weil im Landesgericht Salzburg der Platz nicht reicht. Zu Prozessbeginn wird mit einem gewaltigen Ansturm an Zuschauern und Presseleuten gerechnet. Walter Grafinger, Präsident des LG Salzburg: "Schon allein, weil die Opfer aus so vielen Herkunftsländern stammen - von Japan über die USA bis hin zu den Oststaaten - wird es ein enormes Medienecho geben".

Prozess-Tourismus

Von den Angehörigen der Opfer haben sich 46 mit ihren Anwälten als Privatbeteiligte angesagt - ein erster leiser Vorgeschmack auf die Welle von Zivilverfahren, die im Anschluss an den Strafprozess anrollen dürfte. Unter den Opfer-Anwälten sind auch Michael Witti und Jürgen Hinterwirth, die europäischen Partner von US-Anwalt Ed Fagan.

Im Kolpinghaus wurde neben dem Festsaal, der als großer Verhandlungssaal fungiert, ein zweiter Saal für die Angehörigen eingerichtet. Abgeschlossen von der Öffentlichkeit können sie den Prozess per Videoübertragung mitverfolgen. Richter Seiss: "Wir denken, dass seitens der Opfer Interesse besteht, den Prozess ungestört in ihrem Kreis zu beobachten."

Im neuen Kolpinghaus Salzburg Itzling, das seinen Betrieb im September 1998 aufgenommen hat und normalerweise als Jugendherberge genutzt wird, hofft man auf ein einträgliches Geschäft. Die Investitionen im Vorfeld waren beträchtlich: Sogar ein Nachbar-Grundstück wurde dazu gekauft, um mehr Raum für Parkplätze zu haben. Geschäftsführerin Brigitte Pawel: "Für die Räume bekommen wir vom Gericht eine Miete, die unsere Aufwendungen, Strom, Reinigung, u. s. w. abdeckt." Lukrativ soll das Ganze dann durch die Geschäfte abseits der Verhandlung werden: Gastronomie, (im Kolpinghaus rüstet man sich für 700 Esser), Nächtigungsmöglichkeiten für 240 Gäste und ein Pressezentrum im Keller, für dessen Benützung den Medien pro Tag und Person 72,50 Euro verrechnet werden.

Ursache: Heizlüfter?

155 Menschen wurden am 11. November 2000 bei dem Brand der Standseilbahn auf dem Kitzsteinhorn in Kaprun getötet, lediglich zwölf Fahrgäste des Zuges hatten sich noch aus dem Stollen ins Freie retten können. Laut der 120 Seiten starken Anklageschrift ist die Katastrophe durch einen defekten Heizlüfter ausgelöst worden. Während des Stillstandes in der Talstation hätten sich Heizwendeldrähte stark überhitzt. Austretendes Hydrauliköl habe zu brennen begonnen. Das Feuer griff dann während der Fahrt auf das Plastikgehäuse der Heizung und auf Dichtungswolle und Bretter über.

Tödliche Kaminwirkung

Durch die "Kaminwirkung" im Tunnel - die Brandschutztüren bei der Bergstation waren nicht geschlossen - wurde ein gewaltiges Feuer entfacht. Rauchgase kosteten auch zwei Personen im Alpincenter der Bergstation das Leben. Die Staatsanwaltschaft nennt Sicherheitsmängel wie die Verwendung brennbarer Materialien, das Fehlen von Feuerlöschern, Rauchmeldern oder Notausstiegen sowie Wagentüren, die sich von innen nicht hätten öffnen lassen. Schließlich wird zu klären sein, ob die Bahn überhaupt hätte fahren dürfen. Einige Bewilligungen hätten gefehlt - so der Vorwurf.

Angeklagt sind drei Mitarbeiter der Gletscherbahnen Kaprun, zwei Mitarbeiter der Firma Swoboda, die für den Wagenaufbau verantwortlich waren, drei Mitarbeiter der Firma Mannesmann-Rexroth, die eine Hydraulikleitung an der Rückwand eines Heizlüfters verlegt haben, drei Beamte des Verkehrsministeriums, welche die eisenbahnrechtliche Bewilligung erteilt bzw. Gutachten für die Bewilligung erstellt haben, zwei Inspektoren vom TÜV Österreich sowie drei Personen, die für Mängel der Brandschutztüren verantwortlich gemacht werden.

Anberaumt wurde der Kaprun-Prozess zunächst bis zum 25. September. Zwischen dem 19. Juli und dem 1. September ist Sommerpause. Seiss will auf jeden Fall noch vor Jahresende das Urteil fällen.