Haftstrafe für Studenten, der mit Glock in die Vorlesung kam.
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Ist es eine schwarze Komödie - oder doch eher ein Drama? Ist der Angeklagte einfach nur ein ungeschickter Eigenbrötler - oder doch nicht so harmlos, wie er sich darstellt? So ganz ist nicht klar, was sich am Donnerstag in Saal 302 des Wiener Straflandesgerichts abspielt.
Angeklagt ist ein 39-Jähriger, der sich im Oktober laut Strafantrag mit einer geladenen Waffe in Hörsäle der Uni Wien gesetzt hat. Anderen Studenten fiel die Glock am Gürtel des Mannes auf, sie alarmierten den Sicherheitsdienst, der den Mann abführte. Ihm wird nun ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der 39-Jährige ist Chemiker, wohnt bei seinen Eltern und macht ein zweites Studium an der Technischen Universität Wien. Ob er schon eine Vorstrafe habe, fragt Bandion-Ortner. "In einer 30er-Zone bin ich einmal 40 gefahren", sagt er. "Ja, aber des ist ka Vorstraf‘", sagt die Richterin.
Zu den Vorwürfen bekennt sich der Mann schuldig, es handle sich aber um ein Missverständnis. Der Angeklagte verfügt zwar über eine Waffenbesitzkarte, die zum Besitz von Schusswaffen berechtigt, nicht aber über einen Waffenpass, den man benötigt, um die Waffen öffentlich mit sich zu führen.
Umgangssprachlich wird die Waffenbesitzkarte auch "Waffenführerschein" genannt. Er habe daher gedacht, dass er die Waffe auch mit sich führen dürfe, sagt der Mann: "Für mich war das logisch. Das ist mir zum Verhängnis geworden."
Warum er überhaupt eine Waffe habe, fragt die Richterin. Er habe sich die Glock aus "physiotherapeutischen Gründen" zugelegt, meint er. Bei einem chemischen Experiment habe er sich verletzt, seine rechte Hand sei seitdem teilweise taub. Um dem beizukommen, müsse er "Geschicklichkeits- und Konzentrationsübungen" mit der Glock ausführen.
"Habe ein ungutes Gefühl"
Am 16. Oktober habe er nach der Vorlesung noch Schießübungen auf einem Trainingsplatz absolvieren wollen, daher habe er auch Munition in den Hörsaal mitgenommen. Als er seine Kleidung wegen der Hitze ausgezogen habe, hätten die Mitstudenten die Waffe gesehen. Dass sich diese vor der Waffe fürchteten, versteht er nicht: "Ich hab’ die Waffe ja zur Sicherheit am Körper getragen, damit niemand sie stehlen kann und niemand gefährdet wird."
Gegen den 39-Jährigen sind auch Vorwürfe wegen Verhetzung anhängig, diese werden aber in einem separaten Verfahren behandelt werden. Auf Twitter soll er Gewaltfantasien gegenüber dem Islam und rechtsextreme Gedanken verbreitet haben. Der Angeklagte bestreitet das: Er habe das nicht geschrieben, sein Account sei gehackt worden.
Ob er psychiatrisch behandelt worden sei, fragt Bandion-Ortner. Er leide an Schlafstörungen und nehme starke Medikamente ein, antwortet der Angeklagte. Einmal sei er bei einem Psychiater gewesen, der habe aber gemeint, es sei mit ihm alles in Ordnung.
Die Richterin sieht das anders: "Ich habe ein bisschen ein ungutes Gefühl bei Ihnen. Ich glaube schon, dass Sie Probleme haben." Sie verurteilt den bisher unbescholtenen Mann zu einer achtmonatigen, bedingten Haftstrafe und erteilt ihm die Weisung, einen Psychiater aufzusuchen. Sollte dieser meinen, dass eine Behandlung nötig ist, muss er eine solche beginnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptiert es, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab.