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Prozess um Landeshaftungen: Hypo peilt Berufung an

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Bank: "Sehr wahrscheinlich mehrere Instanzen nötig."


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Wien/Klagenfurt. Im Streit zwischen der notverstaatlichten Hypo Alpe Adria und dem Land Kärnten um nicht bezahlte Provisionen für Landeshaftungen dürfte die Bank nicht so schnell klein beigeben. Wie die "Wiener Zeitung" am Dienstag als erstes Medium im Internet berichtet hat, wurde einer diesbezüglichen Klage Kärntens am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz vollumfänglich stattgeben. Ein Hypo-Sprecher erklärte jedoch, dass "sehr wahrscheinlich eine Befassung mehrerer Instanzen" nötig sein werde.

Das Urteil sei der Bank am Dienstag noch nicht vorgelegen, so der Sprecher. Es sei aber immer klar gewesen, das diese "zwischen Eigentümer und Bank beziehungsweise Land zu klärende Rechtsfrage äußerst komplex" sei.

Richterin Daniela Bliem hat entschieden, dass die Hypo dem Land 6,21 Millionen Euro plus saftige - seit 1. Februar 2011 angefallene - Zinsen von 8,38 Prozent zahlen muss. Die Bank war dem Land einen Teil der Haftungsprovision für 2010 schuldig geblieben - nun muss sie entscheiden, ob sie Berufung einlegt.

Die Hypo hatte argumentiert, dass das Kärntner Landesholdinggesetz keine Entgeltlichkeit für die Landeshaftungen vorschreibe. Beim Hypo-Eigentümer Bund bezweifelt man, dass Kärnten im Fall des Falles überhaupt seinen Verpflichtungen aus den Haftungen nachkommen könnte. Per Ende 2011 stand das Land für Verbindlichkeiten der Hypo von 17,5 Milliarden Euro gerade.

Im 25-seitigen Urteil heißt es, dass die Hypo früher die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision anerkannt habe. Seit 1997 seien drei Vereinbarungen mit dem Land abgeschlossen worden, die die Zahlung regeln würden. Diese wären bis 2010 erfüllt worden. Insgesamt flossen knapp 140 Millionen Euro an Provision.

Bitter für die Bank ist auch, dass das Gericht geltend gemachte Gegenforderungen nicht anerkennt. Diese wären unschlüssig, heißt es im Urteil.