Prüfinstitutionen erwiesen sich als irrelevant. | Steuerautonomie für Länder oder Bundeskuratel. | Wien/Klagenfurt. Kärnten ist pleite. Wie es so weit kommen konnte, ist Gegenstand der politischen Auseinandersetzung, in einigen Fällen ermittelt die Justiz. Nur die Frage, wie man ähnliche Fälle in Zukunft verhindert, scheint bemerkenswerter Weise kaum jemanden zu beschäftigen.
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Zumal sich die vorhandenen Kontrollinstitutionen als weitgehend impotent erwiesen haben. So hat zwar der Bundes-Rechnungshof Kärnten immer wieder auf die Finger geschaut, allein Konsequenzen blieben aus.
Das hat mit den in Kärnten besonders schwach ausgeprägten Kontrollrechten zu tun. So laden etwa acht von neun Bundesländern einen Vertreter des Rechnungshofs in den Landtag ein, wenn die Prüfberichte diskutiert werden. In Kärnten bedurfte es dazu bis vor kurzem einer Zweidrittel-Mehrheit, die praktisch nie zustande kam.
2006 fällte der RH ein vernichtendes Urteil über die Geldverschwendung in Kärntner Krankenhausanstalten und im Förderwesen. Geändert wurde null. 2008 folgte die Bloßstellung, dass das Land Schlusslicht bei der Umsetzung der Pensionsreform für Beamte ist. Konsequenzen? Nada.
Entsprechend verwundert es nicht, dass die Landesregierung mit einer Umsetzungsquote von nur 47 Prozent aller Empfehlungen des RH (bezogen auf die Jahre 2006 und 2007) einmal mehr auf Platz neun von neun rangiert.
Den Ritter von der traurigen Gestalt mimte auch der Landes-RH. Dem obliegt die Kompetenz zur Prüfung des Landesrechnungsabschlusses, allein ein solcher wurde zuletzt des öfteren nicht beschlossen. Aufgrund mangelnder Mehrheiten im Landtag wurde einfach mit provisorischen Budgets regiert. Hinzu kommt, dass die Berichte des Landes-RH nicht veröffentlicht werden durften. Ein bemerkenswertes Kontrollverständnis.
Nicht funktioniert hat auch die öffentliche Kontrolle durch die Medien. Als 2009 der RH die Kärntner Finanzgebarung unter die Lupe nahm, stürzten sich alle Medien nur auf die Kritik an der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA, die am selben Tag veröffentlicht wurde.
Die Alarmanlagen haben im Fall Kärnten versagt. Um eine Wiederholung zu vermeiden, gibt es zwei Alternativen: Erstens, der Bund erhält die Möglichkeit, abgewirtschaftete Bundesländer unter Kuratel zu stellen - wie dies die Länder bei Gemeinden können. Keine sehr verlockende Aussicht für überzeugte Föderalisten.
Diese favorisieren entsprechend die zweite Alternative: "Eine Steuerautonomie ist eine interessante Option, wenn die Länder einen Großteil ihres Finanzbedarfs durch eigene Steuern decken können", erklärt der Direktor des Instituts für Föderalismus, Peter Bußjäger. Wem dann das Geld ausgeht, der müsste eben seine Steuern erhöhen. Derzeit verteilt der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs.
Eine Mehrheit für eine Steuerautonomie ist derzeit weder im Bund noch unter den Ländern gegeben. Die bisherige Regelung eines innerösterreichischen Stabilitätspaktes hat sich nur ebenfalls als Potemkinsches Dorf erwiesen, dessen Vorgaben zwar verpflichtend, jedoch ohne Sanktionsmöglichkeiten sind. Realistischer ist da schon, dass der Stabilitätspakt um harte Sanktionen bei Verstößen erweitert wird. "Je knapper die Geldmittel, desto wahrscheinlicher wird das kommen", vermutet Bußjäger.